Änderung Regionalplan Münsterland | 31. August 2023

Videokonferenz am Mittwoch, 6. September, 19.30 Uhr

Regionalplan Münsterland

Individuelle Betroffenheit prüfen

Der Regionalrat Münster hat das formelle Verfahren zur Änderung des Regionalplans Münsterland eingeleitet (wir haben dazu umfangreich informiert). Noch bis zum 30. September 2023 können die Planunterlagen eingesehen und Stellungnahmen abgegeben werden:

 Bezirksregierung Münster – Änderung des Regionalplans Münsterland (bezreg-muenster.de)

Bereits im aktuell gültigen Regionalplan gibt es umfangreiche Darstellungen. Was hat sich für meine Flächen verändert?

Um Veränderungen einfacher identifizierbar zu machen, hat die Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen auf Grundlage der Daten der Bezirksregierung Münster eigene Karten erstellt. In diesen Karten sind die für die Landwirtschaft wichtigsten Veränderungen dargestellt. Das sind die Planzeichen „Allgemeiner Siedlungsbereich“ (ASB), „Bereich für gewerbliche und industrielle Nutzungen“ (GIB), „Bereich für den Schutz der Natur“ (BSN), „Bereich für den Schutz der Landschaft und landschaftsorientierten Erholung“ (BSLE) und „ASB-/GIB-Potentialbereiche“ (ASB-P / GIB-P) .

Anhand dieser Karten können Sie prüfen, inwieweit Ihr Betrieb durch die neuen Darstellungen erstmals betroffen ist:

 Regionalplan Münsterland – Prüfung der Betroffenheit - Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen

 Andere Veränderungen (z.B. im Bereich Wasser und Erneuerbare Energien) werden in den LWK-Karten nicht erfasst.

 

Individuelle Betroffenheit

Sie sollten als Flächeneigentümer dringend Ihre mögliche Betroffenheit durch die neuen Ausweisungen im Regionalplan prüfen und ggfls. Ihre Einwendungen/Stellungnahmen schriftlich vorbringen.

 

Online-Video-Konferenz

Was ist ein Regionalplan? Was steht bereits im jetzt gültigen Regionalplan und ist nicht neu? Wie sind die Karten zu lesen? Was muss ich beachten? Wie kann ich Unterstützung bekommen?

Im Rahmen einer Online-Konferenz über Teams informieren wir Sie gerne über das Vorgehen im Kreis Steinfurt.

Wir haben als WLV-Kreisverband über den Bezirksverband bereits eine Stellungnahme abgegeben. Jetzt geht es um Ihre individuelle Betroffenheit.

Die Videokonferenz findet statt am Mittwoch, 6. September, 19.30 Uhr

 Über diesen Link können Sie sich direkt in die Konferenz einwählen:

 

Nehmen Sie auf dem Computer, in der mobilen App oder im Raumgerät teil

Hier klicken, um an der Besprechung teilzunehmen

 

Eine Anmeldung zur Konferenz ist nicht erforderlich.

Wir empfehlen Ihnen, sich rechtzeitig in die Teams-Konferenz einzuwählen. Sie gelangen in einen Wartebereich und werden zur Konferenz zugeschaltet, sobald sich ein Moderator einwählt.