Vorhaben Offshore-Netzanbindungssystem BalWin2 – Erdkabelleitung

Planfeststellung Neubau und Betrieb des Offshore-Netzanbindungssystems BalWin2 auf den Gebieten der Gemeinden Recke, Mettingen und Ibbenbüren, Kreis Steinfurt
Bislang haben wir in Sachen "Neubau des Erdkabels BalWin2 durch Amprion" ausschließlich über Entschädigungen mit der Amprion verhandelt.
Für den Neubau des Erdkabels ist aber zunächst eine Genehmigung erforderlich. Im Leitungsbaurecht wird die Genehmigung durch den s. g. Planfeststellungsbeschluss erteilt oder auch abgelehnt. Vorab ist ein s. g. Planfeststellungsverfahren erforderlich.
Anhand des nachstehenden Links kommen Sie zu der Bekanntmachung zur Planfeststellung für den Neubau des Erdkabels BalWin2 im Abschnitt Nordrhein-Westfalen auf den Gebieten der Gemeinde Recke, Mettingen und Ibbenbüren, Kreis Steinfurt, inkl. aller notwendigen technischen Einrichtungen.
Die Planfeststellungsunterlagen (sowohl die Zeichnung als auch die Erläuterung) sind in dem Zeitraum vom 20.10.2025 bis zum 19.11.2025 einschließlich auf der Internetseite der Bezirksregierung Münster unter
https://url.nrw/brms_verfahren
Planfeststellung für Energieversorgungsleitungen
Stichwort: BalWin2
veröffentlicht.
Jeder kann bis spätestens 2 Wochen nach Ablauf der Auslegungsfrist, d. h.
spätestens bis zum 03.12.2025 einschließlich
bei der Bezirksregierung Münster (48128 Münster) oder bei der Gemeinde Recke (Hauptstraße 28, 49509, der Gemeinde Mettingen (Markt 6-8, 49497 Mettingen) oder der Gemeinde Ibbenbüren (Alte Münsterstraße 16, 49477 Ibbenbüren) Einwendungen gegen den Plan schriftlich oder zur Niederschrift oder elektronisch erheben.
Dafür gibt es folgende Möglichkeiten:
über das Portal Beteiligung NRW, siehe Link oben,
durch E-Mail an die Adresse: poststelle@brms.nrw.de
durch Übermittlung eines elektronischen Dokuments mit qualifizierter elektronischer Signatur an die elektronische Poststelle der Behörde. Die E-Mail-Adresse lautet: poststelle@brms.sec.nrw.de.
Bitte lesen Sie sich die Bekanntmachung von vorne bis hinten durch, um festzustellen, welche Möglichkeiten Sie haben und welche Folgen für Sie die Erhebung einer Einwendung/Stellungnahme mit sich bringt.
Wenn Sie nicht innerhalb der genannten Frist vortragen, ist ein späterer Vortrag präkludiert, d. h. ausgeschlossen und wird nicht mehr berücksichtigt.
Sofern ein Erörterungstermin stattfindet, werden diejenigen zu diesem Erörterungstermin eingeladen, die auch Einwendungen/Stellungnahmen abgegeben haben.
Sie können auch Einwendungen/Stellungnahmen abgeben, wenn Sie eine Vereinbarung zur grundbuchrechtlichen Sicherung bereits mit Amprion abgeschlossen haben, aber noch Einwendungen zum Bau oder sonstige Anregungen - wie beispielweise die Baubegleitung oder ähnliches - haben.
Sie sollten Ihrerseits prüfen, ob Sie eine individuelle Stellungnahme abgeben wollen. Hier geht es allerdings nicht um Entschädigungsfragen, sondern ausschließlich um die Frage, ob das Vorhaben - so wie in den Planunterlagen dargestellt - genehmigungsfähig ist.
Wichtig zu wissen:
Wir werden als WLV-Kreisverband Steinfurt grundsätzlich zu diesem Vorhaben nochmals im Einzelnen vortragen. Sofern Sie unsere Stellungnahme zur Kenntnis erhalten möchten, werden wir Ihnen diese gerne zukommen lassen.
Hier nochmals die zu berücksichtigenden Fristen:
Stellungnahme spätestens bis zum 03.12.2025 einschließlich
Offenlage der Unterlagen und einsehbar bis zum 19.11.2025 einschließlich.
Für Rückfragen stehen wir gerne zur Verfügung.