Energieleitung | 6. September 2023

Antragsunterlagen zum Wasserstoffleitungsprojekt HEp liegen offen

Übersichtskarte HEp-Leitung (Quelle: OGE)

Open Grid Europe geht nächsten Genehmigungsschritt für geplante Leitung zwischen Heek und Gronau-Epe / Einwendungen möglich

Im August hat die Open Grid Europe GmbH (OGE) als Vorhabenträgerin die Antragsunterlagen auf Planfeststellung für das Neubauprojekt einer Wasserstoffleitung Heek-Epe (HEp) bei der zuständigen Bezirksregierung Münster (Bez.Reg.) eingereicht. Die Antragsunterlagen können sowohl online auf der Seite der Bez.Reg als auch vor Ort bei der Gemeinde Heek und der Stadt Gronau eingesehen werden.

Dies ist der nächste Schritt im öffentlich-rechtlichen Genehmigungsverfahren der geplanten, elf Kilometer langen Erdleitung. Der Planfeststellungsbeschluss stellt am Ende die verbindliche Baugenehmigung dar, die OGE derzeit für Ende 2024 anpeilt.

Die Antragsunterlagen liegen jetzt bis zum 27.09.2023 zur öffentlichen Einsicht aus. Bei einem Erörterungstermin, der nach Angaben von OGE voraussichtlich im Frühjahr 2024 stattfinden wird, werden die Einwände, welche bei der Bez.Reg. eingereicht wurden, mit der Vorhabenträgerin, der Bezirksregierung Münster sowie den Trägern öffentlicher Belange, Städte und Gemeinden, Behörden, Organisationen und Verbänden wie dem WLV diskutiert.

Der WLV hatte die betroffenen Mitglieder der Landwirtschaftlichen Ortsverbände im August eingeladen zu einem Informations- und Abstimmungsgespräch zur weiteren Vorgehensweise. In diesem Rahmen haben Vertreter von OGE auch den Planungsstand zu HEp, aber auch zu den weiteren Wasserstoffprojekten Marbeck-Heiden (MaHei) und Heiden-Dorsten (HeiDo) vorgestellt. Den Vortrag finden Sie im Mitgliederbereich zum Download.

Betroffene können auch selber Einwendungen erheben

Der WLV wird den gesamten Prozess weiterhin eng begleiten. Kreisgeschäftsführer Jörg Sümpelmann weist aber darauf hin, dass Betroffene auch selber Einwendungen erheben können: „Nur, wenn sie selber Stellung nehmen, werden Grundeigentümer und Bewirtschafter im weiteren Verfahren auch persönlich beteiligt und zum Verfahrensfortgang angeschrieben und informiert.“ Die diesbezügliche Einwendungsfrist endet am 27.10.2023. Bei Fragen können sich Mitglieder an die Kreisgeschäftsstelle wenden.

Einwendungen können auf elektronischem Wege wie folgt erhoben werden:

  • durch De-Mail in der Sendevariante mit bestätigter sicherer Anmeldung nach dem De-Mail-Gesetz. Die De-Mail-Adresse lautet: poststelle@brms-nrw.de-mail.de;

  • durch Übermittlung eines elektronischen Dokuments mit qualifizierter elektronischer Signatur an die elektronische Postste

Die Bez.Reg. weist darauf hin, dass die Übersendung der Einwendung (auch im gescannten Format) mittels einfacher E-Mail nicht ausreichend ist und daher unberücksichtigt bleibt.