ASP - Hinweise auf unterschiedliche Beihilfen

Aufgrund der aktuellen ASP-Situation in Westfalen-Lippe weist der WLV auf unterschiedliche Beihilfen der Tierseuchenkasse NRW hin.
Die Tierseuchenkasse hält unterschiedliche Beihilfen zur Unterstützung der schweinehaltenden Betriebe bereit. Die einzelnen Beihilfen sind nachfolgend aufgeführt. Sie dienen der Gesunderhaltung des Betriebes und im schlimmsten Fall der Früherkennung. Darüber hinaus sind die Maßnahmen unter Nr. 1 und Nr. 3 auch Nachweise zur Umsetzung der Biosicherheit im eigenen Betrieb. Betriebe, die in einer per Allgemeinverfügung definierten Restriktionszone liegen, müssen einen ausgefüllten Biosicherheitsmanagementplan vorlegen können. Die Beihilfe der Tierseuchenkasse „Beratung Biosicherheit“ unterstützt Sie dabei in allen Fragestellungen.
Beratung Biosicherheit
Beihilfe zur zweimaligen tierärztlichen Fachberatung zur Biosicherheit innerhalb von 3 bis 6 Monaten. Sie wird durch den Hoftierarzt oder durch den Schweinegesundheits-dienst der Landwirtschaftskammer NRW (SGD) durchgeführt. Zusätzlich kann der Landwirt in Absprache mit dem Tierarzt bzw. dem SGD eine einmalige Beratung zu baulichen Maßnahmen durch die Berater der Landwirtschaftskammer in Anspruch nehmen. Die Beratungsleistung ist zu dokumentieren und soll dem Inhalt nach als Maßnahmenplan zum Schutz vor biologischen Gefahren für seinen Betrieb dienen. Weitere Info:
ASP Früherkennungsprogramm
Beihilfe zur virologischen Untersuchung von Blut verendeter Schweine älter als 60 Tage pro Produktionseinheit und Woche auf ASP. Oder falls nicht vorhanden von allen eingesandten Proben toter gehaltener entwöhnter Schweine. Voraussetzung ist die Durchführung der amtlichen Kontrolle zur Biosicherheit innerhalb von 6 Monaten nach Teilnahmebeginn, die Erstellung eines Plans zum Schutz vor biologischen Gefahren zur Genehmigung durch die Kreisordnungsbehörde innerhalb von 6 Monaten nach Teilnahmebeginn (siehe auch Nr.1), die amtliche Inspektion des Betriebes und regel-mäßige Betriebsbesuche mit klinischen Untersuchungen mindestens zweimal jährlich und mindestens im Abstand von vier Monaten sowie die Umsetzung aller vorgenannten Maßnahmen kontinuierlich über mindestens 2 Jahre. Weitere Info:
https://www.landwirtschaftskammer.de/landwirtschaft/tierseuchenkasse/leistungen/beihilfen/03-schweine.htm#asp
E-Learning Biosicherheit
Finanzierung von Freicodes zur Online-Schulung „Biosicherheit“. Der Betriebsinhaber schließt die Online-Schulung mit einer bestandenen Prüfung ab und legt das dafür erworbene Zertifikat spätestens 6 Monate nach Zuteilung des Freicodes vor. Weitere Info:
Früherkennungssystem: Ausschlussuntersuchungen von AK, KSP und ASP
Beihilfe für die serologische und virologische Untersuchung von bis zu 14 Blutproben in Mastbetrieben und bis zu 30 Blutproben in Zuchtbetrieben/gemischten Betrieben und/oder für die pathologischanatomische Untersuchung von bis zu 5 typisch erkrankten oder verendeten Schweinen in einem nordrhein-westfälischen Untersuchungsamt zum Ausschluss von AK, KSP und ASP, wenn der Tierhalter zur Untersuchung seines Schweinebestandes aufgefordert worden ist (Säule 1 des Frühwarnsystems) oder in einem Schweinebestand eine fieberhafte Erkrankung aufgetreten ist, bei der antibiotische Behandlungen erfolglos waren (Säule 2 des Frühwarnsystems) oder die Voraus-setzungen des § 8 i.V.m. Anlage 6 der Schweinehaltungshygieneverordnung vorliegen (Säule 3 des Frühwarnsystems). Übernommen werden je 5 € pro Probe für die tierärztliche Leistung und die gesamten Untersuchungskosten im zuständigen staatlichen Untersuchungslabor (CVUA). Die Untersuchungen zur Früherkennung können allgemein zur Bestätigung des Gesundheitszustandes verwendet werden. Weitere Info:
https://www.landwirtschaftskammer.de/landwirtschaft/tierseuchenkasse/leistungen/beihilfen/03-schweine.htm#ausschluss
Alle weiterführenden Informationen entnehmen Sie der Internetseite der Tierseuchenkasse NRW.
Auf der WLV-Homepage erhalten Sie einen stets aktualisierten Situationsbericht: www.wlv.de/asp