KV Update Nr. 10/2026 | 20. März 2026

Austausch mit CDU-Kreistagsfraktion Herford

Austausch mit CDU-Kreistagsfraktion Herford

Am Montag traf sich der gf. Vorstand des WLV-Kreisverbandes Herford-Bielefeld mit der CDU-Kreistagsfraktion zu einem Austausch in der WLV-Geschäftsstelle. Hauptthema war neben aktuellen agrarpolitischen Themen die Landschaftsplanung des Kreises Herford. Unser Vorsitzender Hermann Dedert konnte anhand des Arbeitsentwurfes die die Landwirtschaft insbesondere berührenden Punkte darlegen und erläutern. Er führte u. a. aus, dass wir als Landwirtschaft gegen eine Ausweitung der Ausweisung zusätzlicher Naturschutzflächen sind. Insbesondere ist für uns nicht nachvollziehbar, warum Ackerflächen sowie (intensives) Grünland und auch viele Forstflächen zum Naturschutzgebiet erklärt werden sollen. Soll hier „nur“ eine statistische Größe (mehr als der Landesdurchschnitt) erreicht werden? Wo sind die Grundparameter der Schutzwürdigkeit und der Schutzbedürftigkeit?

Ferner ist für uns in den meisten Fällen nicht nachvollziehbar, dass viele Bereiche als sog. „Landschaftsschutzgebiet Auen und Sieke“ ausgewiesen werden sollen. Das Fachrecht in der Landwirtschaft, wie das Düngerecht, das Pflanzenschutzrecht, das Wasserrecht, das Bodenschutzrecht etc. geben schon Bestimmungen mit Einschränkungen zum Schutz der Umwelt vor. Der praktizierende Landwirt hat für seinen Betrieb ein ureigenes Interesse am Erhalt seiner Produktionsgrundlage „Boden“ in der Natur und will diese nicht beeinträchtigen oder gar zerstören.

Hermann Dedert betonte, dass Landschaftsplanung zwar gesetzlich vorgegeben ist, aber der Weg der Umsetzung über Schutzgebietsausweisungen und Ordnungsrecht nicht immer der richtige ist, sondern viel besser der kooperative Ansatz für Natur- und Artenschutz sowie Biodiversität gegangen werden sollte. Wir, die Landwirtschaft, stehen als Heger und Pfleger der Natur im Außenbereich für einen kooperativen Naturschutz zur Verfügung.

Abschließend zeigte Hermann Dedert noch auf, dass eine flächendeckende Schutzgebietsausweisung die Gefahr in sich trägt, dass ein Drittgesetzgeber (Europa, Bund oder Land) an eine Schutzgebietsausweisung Natur- oder Landschaftsschutzgebiet anknüpfen kann und weitere Verbotstatbestände formuliert, die so in der Landschaftsplanung des Kreises nicht angelegt sind.

Anschließend nutzte die CDU-Kreistagsfraktion unter Leitung ihres Vorsitzenden Michael Schönbeck und unter Teilnahme des Landrates Mirco Schmidt den Abend für eine interne Fraktionssitzung.