KV-Update 22/2023 | 4. Mai 2023

Heilquellenschutzgebiet "Bad Oeynhausen"

Im Amtsblatt für den Regierungsbezirk Detmold vom 24. April 2023 ist die Ordnungsbehördliche Verordnung zur Festsetzung des Heilquellenschutzgebietes „Bad Oeynhausen“ bekannt gemacht worden und damit am 01. Mai 2023 in Kraft getreten.

Sie können dies bei

https://www.bezreg-detmold.nrw.de/system/files/media/document/file/1.12_amtsblatt_2023_nr_17.pdf

unter 124 Wasserwirtschaft; hier: Ordnungsbehördliche Verordnung, S.110, nachlesen.

Das bedeutet für die Landwirtschaft, dass insbesondere in den qualifizierten Schutzzonen II (in anliegender Karte grün) und III (in anliegender Karte gelb schraffiert) entsprechende Verbote und Genehmigungsvorbehalte bestehen. Dazu verweisen wir auf die ebenfalls anliegende Anlage A.

Ferner ist nunmehr § 3b Abs. 5 Pflanzenschutz-Anwendungsverordnung (PflSchAnwV) zu beachten, dass im Heilquellenschutzgebiet in den Zonen A (blau) und B (violett) die Anwendung von Glyphosat nicht zulässig ist.

Amtsblatt Nr. 17 vom 24.04.2023

Anlage A - Verbote
04.05.2023
Dateigröße: 388 KB
Anlage 1 - Karte
04.05.2023
Dateigröße: 5 MB