4. März 2021

Kreisverband Aktuell März 2021

Rote Gebiete

Zum Jahreswechsel hat die NRW-Landesregierung die Liste nitratbelasteter Flächen („rote Gebiete") veröffentlicht. Diese Veröffentlichung sorgt auf vielen Höfen für berechtigten Unmut. Trotz unzweifelhaft vorhandener Erfolge unserer bisherigen Anstrengungen („Binnendifferen-zierung"/optimierte Düngung auf den Betrieben/Nachbesserungen der Landesregierung) gab es weiterhin großen Informations- und Korrektur-bedarf.

Der Vorstand des WLV und LsV NRW haben sechs zentrale Forderungen und Positionen gegenüber dem Umweltministerium formuliert.

Wir haben unmittelbar am 8. Januar per Videokonferenz eine Informations-veranstaltung für die Mitglieder organisiert, in der Dr. Gömann (Lwk), Dr. Krämer (WLV), Maximilian Meyer (Wasserkooperation) und der Vorsitzende Hermann Dedert erste Informationen zur aktuellen Lage gaben.

Da die Informationslage alles andere als transparent war, haben wir an unsere Mitglieder ein vom Vorsitzenden Hermann Dedert zusammen-gestelltes Faktenpapier und mehrere Infoschreiben an unsere Mitglieder herausgegeben. Ferner haben wir unmittelbar unsere Forderungen gegenüber der Ministerin Frau Heinen-Esser formuliert und für die Mitglieder den Vordruck eines Auskunftsersuchens an das LANUV erstellt.

Es gab intensive Diskussionen mit der Politik, namentlich mit Vertretern der sowohl in Berlin als auch in Düsseldorf in der Regierungsverantwortung stehenden CDU.

Es gab erste Erfolge dahingehend, dass die Informationslage sich gebessert hat und die angekündigte Überarbeitung der Karte zu einer deutlichen Reduzierung der nitratbelasteten Flächen im Kreis Herford geführt haben. Es verbleiben jedoch noch Flächen in Vlotho-Exter und im Süden von Bielefeld in der Kulisse. Auch hier sind noch nicht alle Fragen abschließend geklärt. Deswegen fordern wir gegenüber den Verantwortlichen in der Politik weiter, dass der einzelne Betrieb über seine N-Bilanz die Ausnahme seiner Flächen ermöglichen kann. Zudem ist das Regionalisierungsverfahren zur stärkeren Berücksichtigung unbelasteter Messstellen zu nutzen bzw. durch ein ausreichendes Messstellennetz nutzbar zu machen.

Neben der nitratbelasteten Kulisse gilt der Einsatz des WLV auch der Kulisse der eutrophierten Gebiete.

Insektenschutz

Mit harter Kritik reagiert der WLV auf die Entscheidung des Bundeskabinetts, das sogenannte „Insektenschutzpaket" zu verabschieden und zur weiteren parlamentarischen Beratung an den Bundestag bzw. den Bundesrat zu überwiesen. Diese Entscheidung bedroht alle bewährten kooperativen Ansätze zwischen Landwirtschaft, Behörden und Naturschutz.
Das Insektenschutzpaket bestehend aus der Änderung des Bundesnaturschutzgesetzes so-wie der Änderung der Pflanzenschutzan-wendungsverordnung geht nun in das parlamentarische Verfahren. Der DBV hat in Zusammenarbeit mit dem WLV und den anderen Landesbauern-verbänden ein Argumentationspapier mit konkreten Kernforderungen erstellt, das Lösungsansätze für die wichtigsten Kritikpunkte liefert.

Die wichtigsten Forderungen sind:

  • Die Schaffung einer Regelung im Bundesnaturschutzgesetz, die die Länder verpflichtet, Bewirtschaftungsbeschränkungen in Schutzgebieten über Vereinbarungen zu kooperativen Maßnahmen, Vertragsnaturschutz und freiwilligen Programmen mit den Landnutzern in Verbindung mit einer Ausgleichsregelung umzusetzen. Diese Vereinbarungen müssen dann Vorrang vor Verboten im Pflanzenschutzrecht haben.
  • Den eindeutigen und rechtssicheren Vorrang für kooperative Initiativen der Bundesländer zum Natur- und Insektenschutz. Die jetzt in der Pflanzenschutz-Anwendungsverordnung
  • vorgesehene Länderoption für vertragliche Regelungen auf Ackerland in FFH-Gebieten außerhalb von Naturschutzgebieten ist zeitlich befristet bis 2024 und zielt nur auf den Verzicht auf Pflanzenschutzmittel ab. Es bedarf einer vollumfänglichen und unbefristeten Vorrangregelung im Bundesnaturschutzgesetz für vertragliche und auf Kooperation setzende Länderinitiativen, die in FFH-Gebieten Vereinbarungen in Verbindung mit einem finanziellen Ausgleich mit den Landwirten gewährleistet.
  • Die Schaffung eines gesetzlichen Ausgleichsanspruchs für Regelungen zum Insektenschutz, die zu Einschränkungen der guten fachlichen Praxis in der Landbewirtschaftung führen. Hierfür bedarf es einer gesetzlichen Grundlage im Pflanzenschutzgesetz. Beschränkungen aus der Pflanzenschutz-Anwendungsverordnung sowohl an Gewässern als auch in Schutzgebieten müssen rechtssicher entschädigt werden können.
  • Kooperative Vereinbarungen in den Ländern beim Gewässerschutz dürfen nicht durch ordnungsrechtliche Vorgaben konterkariert werden. Kritisch zu sehen ist hierbei, dass die geplante Unberührtheitsklausel und die Abweichungsmöglichkeit für landesrechtliche Regelungen zu ungenau sind. Stattdessen muss ein eindeutiger Vorrang für landesrechtliche Regelungen formuliert werden. Zudem bedarf es im Pflanzenschutzgesetz einer deutlichen Eingrenzung der betroffenen Gewässer auf größere Gewässer und ausschließlich ständig wasserführende Gewässer mit Ausnahmen für gewässerreiche Regionen und einer Ausgleichsregelung.

Agrardiesel

Die mit den Änderungen des Verfahrens bei der Antragstellung einhergehenden Probleme der praktischen Anwendung hatte der WLV zum Anlass genommen, diese Umstände und die sich daraus aus unserer Sicht ergebenden Verbesserungsvorschläge dem Direktionspräsidenten der Generaldirektion Zoll vorzutragen. Von Seiten des Direktionspräsidenten ist uns darauf unter Dank für die konstruktive Kritik mitgeteilt worden, dass die von uns angesprochene Umständlichkeit bei der Nutzung der Dienstleistung „Agrardieselentlastung" im Bürger- und Geschäftskundenportal (BuG-Portal) nicht dem eigenen Anspruch an einen benutzerfreundlichen und zeitgemäßen Online-Dienst entspräche; an den vom WLV aufgezeigten Verbesserungsmöglichkeiten werde in der Direktion gearbeitet. Zur Weiterentwicklungen im BuG-Portal weist die Generaldirektion Zoll im Einzelnen auf Folgendes hin:

„Für den Mai 2021 und November 2021 ist die Umsetzung von unterschiedlichen Vertretungsfunktionen im BuG-Portal vorgesehen. Es soll insbesondere ermöglicht werden, im Auftrag und im Namen der Mandantschaft rechtsverbindliche Handlungen im BuG-Portal vornehmen zu können. Somit besteht in naher Zukunft für alle Dienstleister perspektivisch die Möglichkeit zur volldigitalen Nutzung der Dienstleistung „Agrardieselentlastung" im BuG-Portal in der Rolle des Vertreters. Voraussetzung für die Vertretungsfunktion ab Mai 2021 ist, dass sich sowohl der Vertreter als auch der Vertretene mit einem eigenen BuG-Konto und einem gültigen ELSTER-Organisations-Zertifikat registrieren und das Vertretungsverhältnis portalintern gegenseitig mittels TAN-Verfahren begründet wird. Abweichend vom Vorgenannten sind zukünftig für Steuerberater und Wirtschaftsprüfer Erleichterungen vorgesehen, so dass in dieser Vertretungskonstellation der Vertretene selbst nicht mehr zwingend im BuG-Portal registriert sein muss. Darüber hinaus wird mit Blick auf die Planungen des BuG-Portals für den Herbst eine vollumfassende Vertretungsmöglichkeit angedacht, mit der das Verfahren ähnlich wie bei den Steuerberatern und Wirtschaftsprüfern noch komfortabler angeboten werden kann.

Ein Vorziehen der o.g. Vertretungsfunktionen im BuG-Portal ist leider aus technischen und organisatorischen Gegebenheiten ausgeschlossen. Dies gilt auch für die Bereitstellung einer Funktion zugunsten einzelner Akteure. Vollständigkeitshalber möchte ich Sie noch darauf hinweisen, dass eine Ausweichoption für alle diejenigen besteht, die nicht das BuG-Portal nutzen möchten oder können: So werden in einem Zeitraum von insgesamt drei Jahren die für die Agrardieselentlastung erforderlichen Formulare (Papiervordruck) weiterhin auf www.zoll.de abrufbar sein. Diese Formulare können wie bereits in der Vergangenheit ausgefüllt und anschließend an das zuständige Hauptzollamt per Post versendet werden. Es ist damit für jeden auch ohne zwingenden Rückgriff auf das BuG-Portal möglich, fristgerecht einen Agrardieselantrag zu stellen."

ICE-Trasse

Der WLV-Kreisverbandes Herford-Bielefeld hat über den WLV-Bezirksverband OWL die Diskussion mit der Deutschen Bahn (DB) um die Ausbau- bzw. Neubaustrecke des ICE zwischen Bielefeld und Hannover aufgenommen. Neben der allgemeinen Informationsveranstaltung der DB haben wir eine eigene Pressemeldung herausgegeben und mit Vertretern der DB im kleinen Kreis ein erstes Gespräch geführt. Im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung hat die Bahn die Einrichtung eines sog. Plenums angekündigt. Wir haben erreicht, dass für den Bereich Herford-Bielefeld unser Vorsitzender Hermann Dedert in diesem Plenum sitzt, dass am 9. März 2021 seine konstituierende Sitzung haben wird. Nachdem die DB den Planungsauftrag erhalten hat, sollen angeblich ganz offen verschiedene Trassenvarianten mit der Öffentlichkeit diskutiert werden. Der WLV-Kreisverband Herford-Bielefeld als Vertreter der Flächeninhaber und damit der zentralen Gruppe mit berechtigten Interessen am Verlauf und Ergebnis des Projektes wird sich hier konstruktiv-kritisch einbringen. Die Landwirte prägen die abwechslungsreiche Kulturlandschaft und möchten diese auch für die nachfolgende Generation erhalten. Der Flächenverbrauch an wichtiger Ackerfläche als unersetzliche Produktionsgrundlage zur Erzeugung von regionalen Lebensmitteln durch solch ein Projekt ist immens. Gleichzeitig gehen mit dem Flächenverlust wichtige Funktionen des Bodens für Natur, Umwelt und Klima, Wasser sowie Biodiversität unwiederbringlich verloren. Die weitere Zerschneidung der Landschaft zerstört zudem bestehende Natur- und Erholungsräume. Hinzu kommt der Verlust von Lebensqualität für die Menschen im ländlichen Raum. Es stellt sich daher die Frage, ob all diese negativen Auswirkungen weniger wiegen als 18 Minuten Fahrzeitverkürzung. Es sollte daher ernsthaft und konstruktiv über den Ausbau und die Ertüchtigung der vorhandenen Strecke diskutiert werden, statt voreingenommen eine Neubautrasse zu favorisieren.

Digitale Themenabende

Wegen der Corona-Pandemie geht auch der WLV-Kreisverband Herford-Bielefeld neue Wege und bietet zu verschiedenen Themen digitale Konferenzen an.

Der Kreisverbandvorsitzende Hermann Dedert konnte am ersten digitalen Themenabend (11.02.2021) zur Tierhaltung zahlreiche Landwirte in diesem Forum begrüßen. Hauptreferent Dr. Bernhard Schlindwein, WLV, gab in seinem fundierten Fachvortrag zunächst einen Überblick über die Situationen auf den Märkten für Milch, Rind- sowie Schweinefleisch. Ergänzt wurden seine Ausführungen hinsichtlich des Marktes ums Geflügel durch den Geflügelreferenten des WLV Dr. Herbert Quakernack. In einem zweiten Teil wurden dann aktuellen Themen wie die Initiative Tierwohl, die Nutztierstrategie der sog. Borchert-Kommission, die Tierschutznutztierhaltungsverordnung mit ihren massiven Auswirkungen für Sauenhalter und die Leitlinien Rindermast diskutiert.

Am zweiten digitalen Themenabend (23.02.21) wurden die Themen GAP und LEPUS, ein-Naturschutzprojekt unserer Stiftung Westfälische Kulturlandschaft, vorgestellt und diskutiert.

Hauptreferent Dr. Jörn Krämer, WLV, gab in seinem ausführlichen und informativen Fachvortrag einen Überblick über die aktuelle Situation der Diskussionen um die zukünftige Gemeinsame Agrarpolitik der EU und deren nationale Umsetzung.

In einem zweiten Teil stellte Dipl.-Ing. (FH) Sven Nadolny, Landschaftsarchitekt AKNW, zuständiger Mitarbeiter der Stiftung Westfälische Kulturlandschaft in der Geschäftsstelle in Herford-Elverdissen das Projekt „LEPUS NRW – Lebensräume erhalten, planen und schützen" vor. Weiter Informationen finden sich auf der Projekt-Homepage https://lepus-nrw.de/.

Es wird einen dritten Themenabend am Dienstag, 16.03.2021 um 19.30 Uhr bis 21.00 Uhr zum Thema „Milch" geben. Als Referenten konnten wir unseren WLV-Vizepräsidenten Herrn Wilhelm Brüggemeier und Frau Anna Althoff (WLV), Referentin für Milchpolitik, gewinnen. Die Referenten werden vom aktuellen Milchmarkt sowie der Branchenkommunikation Milch berichten und haben in der anschließenden Diskussion ein offenes Ohr für die Sorgen und Nöte der Milchviehhalter.

Wir würden uns freuen, wenn wir Sie an diesem Abend zahlreich begrüßen dürfen.

Gespräch mit Superintendent Olaf Reinmuth

Am 04.02.21 hatte unser Vorsitzender Hermann Dedert ein Gespräch mit dem neuen Superintendenten des Kirchenkreises Herford Olaf Reinmuth. Neben dem gegenseitigen Kennenlernen nahmen die Themen gesellschaftliche Diskussion um die Landwirtschaft und besonders um die Entwicklung der Tierhaltung in Deutschland und die Rolle der Evangelischen Kirche in der gesellschaftlichen Diskussion den größten Raum ein. Der Vorsitzende machte deutlich, dass eine ausgewogene und nicht einseitige Positionierung der Evangelischen Kirche wichtig ist. Auch das Thema Kriterien zur Verpachtung von Kirchenland, das den WLV in den letzten Jahren immer wieder beschäftigt hat, wurde diskutiert.

Es wurde vereinbart, in absehbarer Zeit ein Zusammentreffen aller Pfarrer des Kirchenkreises auf einem landwirtschaftlichen Betrieb durchzuführen. Eine Einladung dazu hatte Hermann Dedert ausgesprochen.

Personalien

Wir hatten darüber informiert, dass mit dem 01.02.2021 unser Kreisgeschäftsführer Dr. Herbert Quakernack in den wohlverdienten Ruhestand tritt – er bleibt als Geflügelreferent des WLV im Rahmen einer geringfügigen Beschäftigung uns aber noch als aktiver Kollege erhalten. Diese Personalie führte dazu, dass der Kreisgeschäftsführer Stephan Sauer nun die Geschäfte alleine führt und dafür Bereiche der bisher von ihm durchgeführten Rechtsberatung und –vertretung an die neu eingestellte Juristin Frau Fenner-Maschke abgibt.

Wahlen

Wir werden trotz Corona nun die verschobenen Wahlen im WLV aktiv angehen und Ihnen darüber berichten.

Termine / Veranstaltungen

Präsensveranstaltungen sind Corona bedingt derzeit nicht möglich.

Am 15.03.2021 findet die nächste digitale Vorstandssitzung statt.

Wir werden wie angekündigt am 16.03.2021 um 19.30 Uhr einen digitalen Themenabend zur Milch anbieten. Wir hoffen nach wie vor, demnächst wieder Präsenzveranstaltungen durchführen zu können. Wir werden aber das digitale Format als Bereicherung / Ergänzung beibehalten.

Am 31.03.21 wird eine Videokonferenz des geschäftsführenden Vorstandes mit dem Umweltamt Bielefeld durchgeführt. Hier wird es einen fachlichen Austausch mit der neuen Leiterin des Umweltamtes, Frau Tanja Möller, geben.