27. März 2020

Kreisverband Aktuell Nr. 02/2020

Mit dieser Ausgabe informiert der Kreisverband Herford-Bielefeld seine Mitglieder.

Corona-Seiten des WLV
Das Corona-Virus weitet sich auch in Deutschland weiter aus. Es gibt erhebliche und umfangreiche behördliche Einschränkungen, die unser Leben bestimmen. Der Landwirtschaftliche Kreisverband Herford-Bielefeld hat sich auf die Situation in der Weise eingestellt, dass gemäß der Vorschriften, Versammlungen bzw. Zusammenkünfte derzeit ausgesetzt werden. Darüber hinaus wird von persönlichen Beratungsgesprächen in der Geschäftsstelle abgesehen. Die Geschäftsstelle ist handlungsfähig und sie berät gerne per Telefon bzw. durch Schrift- und E-Mailverkehr. Um die Kontakte auch unter den  Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern möglichst gering zu halten, wird teilweise im Home-Office gearbeitet. Im Übrigen gibt es tageweise Wechselschichten, so dass zwei getrennte Gruppen zeitlich in Herford arbeiten.

Auch für landwirtschaftliche Betriebe gelten Einschränkungen. Diese sind sehr umfangreich und auf der Internetseite von WLV (www.wlv.de) und WLAV (www.wlav.de) einsehbar.  
 
Da laufend Änderungen von Vorschriften und Regelungen eintreten können, schauen Sie bitte täglich in den Medien nach neuen Informationen.

Quarantänebestimmungen des Kreises Herford und der Stadt Bielefeld
Wir hatten bereits über Einschränkungen durch das Corona-Virus informiert und auf die WLV-Internetseite verwiesen, wo weiterführende Sachverhalte beschrieben werden.

Auf Nachfrage hat der Kreis Herford Verhaltensmaßnahmen für den Quarantänefall für die Landwirtschaft im Kreis Herford festgelegt. Die Regelungen sind dieser E-Mail als Anhang beigefügt.
Derzeit wird geklärt, was in der Stadt Bielefeld gilt. Wir werden Sie hierüber informieren.

Aufruf: Spenden Sie Schutzkleidung
Ein kurzer Aufruf des WLV hat genügt, um hunderte von Landwirten zu bewegen, Schutzkleidung zu spenden. Weil Hofbesuche derzeit nicht möglich sind, möchten wir Sie bitten, Einweg-Overalls und Schuhüberzieher an die Kassenärztliche Vereinigung Westfalen-Lippe zu spenden. Die Koordinierung übernehmen wir in der Geschäftsstelle in Herford-Elverdissen. Machen Sie mit!

Landwirte stehen für Versorgungssicherheit
Inmitten der Corona-Krise macht auch der Landwirtschaftliche Kreisverband Herford-Bielefeld deutlich: „Die heimische Landwirtschaft wird auch während der Dauer der Corona-Pandemie alles dransetzten, die Versorgung der Bevölkerung mit sicheren und hochwertigen Nahrungsmitteln weiterhin sicherzustellen.“ Voraussetzung ist jedoch, dass ausreichend fachlich versierte Arbeitskräfte vorhanden sind, besonders im Obst- und Gemüseanbau.

Bitte beachten Sie die beiden WLV-Pressemeldungen in der Anlage.

Internetplattform des WLV zur Vermittlung von Arbeitskräften in der Landwirtschaft
Die rasante Ausbreitung des Corona-Virus führt dazu, dass vielen heimischen Bauernhöfen Arbeitskräfte wie Saisonarbeiter auf den Gemüse-, Obst-, und Kartoffelbetrieben fehlen. Um Hilfswillige und Landwirte zusammenzubringen, bietet der Westfälisch-Lippische Landwirtschaftsverband nun aktuell eine Jobbörse an unter https://www.wlv.de/erntehelfer/. Diese Online-Plattform ist am vergangenen Freitag an den Start gegangen. Nutzen Sie bei Bedarf gerne diese Plattform.



WLV begrüßt Landesdüngeverordnung
Die NRW-Landesregierung hat aktuell die Änderung der Landesdüngeverordnung beschlossen(https://www.umwelt.nrw.de/presse/detail/landesregierung-verabschiedet-anpassung-der-landesduengeverordnung-1585065068). Inhalt ist die neue Abgrenzung der nitratbelasteten Gebiete. Hierzu werden im ersten Schritt die aktuellen Monitoring-Ergebnisse aus der Grundwasserbewertung herangezogen. Im zweiten Schritt erfolgt mit Hilfe des Modells "GROWA+ NRW 2021"in den verbleibenden "roten" Grundwasserkörpern die Binnendifferenzierung. Die Abgrenzung im zweiten Schritt erfolgt dabei auf Ebene von Feldblöcken.

Letztlich führt dies zu einer deutlichen Verringerung der belasteten Kulisse. Die verbleibende belastete LF in NRW umfasst rund 304.000 ha. Dies sind 19,4 Prozent der gesamten LF in Nordrhein-Westfalen und 36,6 Prozent der LF der bisherigen Kulisse. Westfalen-Lippe profitiert davon in hohem Maße, wenn auch gerade in der Soester Börde leider kaum Rückgänge zu verzeichnen sind (Siehe WLV-Pressemeldung im Anhang).

Bundesdüngeverordnung im Schnelldurchgang?
Die Bundesdüngeverordnung ist ungleich kritischer als die Novelle der Landesdüngerverordnung. Hier fordert der WLV nach wie vor deutliche Verbesserungen. Dies betrifft nicht nur Maßnahmen in nitratbelasteten Gebieten, sondern auch unverständliche Auflagen wie grundsätzliche Dokumentationspflichten oder Abstandsregelungen bei Hangneigung.

Über die Bundesdüngeverordnung sollte der Bundesrat in einer Sitzung am 03. April beraten. Diese Sitzung ist abgesagt. Wegen der Corona-Krise kommt der Bundesrat zu einer Sondersitzung am 27. März zusammen. Auf der Tagesordnung stehen laut Bundesrat neben den Gesetzen des Corona-Pakets zudem die Vorlagen, die eigentlich für die reguläre Sitzung am 03. April 2020 vorgesehen waren. Dazu zählt auch die Düngeverordnung.

Termine/Veranstaltungen:

Aufgrund der Corona-Krise sind derzeit keine verlässlichen Angaben zu Terminen und Veranstaltungen möglich!