KREISVERBAND UPDATE 07/2021
Digitale Infoveranstaltung
zur
Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung
Gemeinsam mit dem WLV-Kreisverband Minden-Lübbecke und der Landwirtschaftskammer diskutierten am 24.06.2021 über hundert Schweinehalter mit Vertretern der Veterinärämter Minden-Lübbecke, Herford und Bielefeld die Änderungen der Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung. Gemäß der TierSchNutztV muss ab dem 01.08.2021 jedes Schwein jederzeit Zugang zu gesundheitlich unbedenklichem und in ausreichender Menge vorhandenem organischen und faserreichen Beschäftigungsmaterial haben, das a) das Schwein untersuchen und bewegen kann und b) vom Schwein veränderbar ist und damit seinem Erkundungsverhalten dient. Als Beschäftigungsmaterial können insbesondere Stroh, Heu, Sägemehl oder eine Mischung dieser Materialien dienen. Da trotz der Ausführungshinweise noch praktische Fragen offen sind, war dieser Austausch auch mit den Behörden notwendig und hilfreich. Die Diskussion zeigte, dass oft Einzelfallbetrachtungen Lösungen bringen. Daher sollen die praktizierenden Tierhalter untereinander, aber insbesondere zu ihrem jeweiligen Veterinäramt, im Austausch bleiben und bei Fragen, die in dieser Veranstaltung nicht abschließend beantwortet werden konnten, sich an die Behörde wenden.
Auch die WLV-Geschäftsstelle sowie Frau Malin Speckmann, LWK, stehen für Rückfragen zur Verfügung.