KV-Update 15/2022
Liebe Mitglieder,
der Kreis Herford stellt derzeit einen neuen Landschaftsplan auf, der die bisherigen fünf Landschaftspläne im Kreisgebiet zusammenfasst.
Wir sind mit dem Kreis Herford, Untere Naturschutzbehörde, schon seit längerem im Gespräch und auch hier hat Corona Verzögerungen gebracht.
Es gibt für Teilbereiche einen ersten Vorentwurf, der auch als Arbeitsentwurf bezeichnet werden kann, den das vom Kreis beauftragte Planungsbüro erstellt. Wir haben nun die Gelegenheit, im Sinne einer Vorabstimmung, also vor Einleitung des förmlichen Verfahrens (vor öffentlicher Auslegung und Bürgerbeteiligungsverfahren), den Vorentwurf des Landschaftsplanes einzusehen und Anregungen sowie Änderungsvorschläge zu unterbreiten.
Dies geschieht jeweils bezogen auf eine Kommune. Rödinghausen, Bünde, Herford und Hiddenhausen haben wir besprochen. Als nächstes folgt Vlotho und dann wahrscheinlich Enger. Bis zum Sommer sollen dann auch Löhne, Spenge und Kirchlengern folgen, wobei eine Reihenfolge und Termine noch nicht feststehen.
Sobald uns der Kreis mit dem Planungsbüro die nächste Kommune vorgestellt hat, wenden wir uns an die Mitglieder in den jeweiligen Ortsverbänden und stellen diesen den Bereich jeweils online vor. Dies können wir nur online machen, da es (noch) kein analoges Kartenmaterial gibt und wir das Geoportal des Kreises insoweit digital teilen und erläutern. Nach diesen Erläuterungen bitten wir die Mitglieder in den Ortsverbänden, sich mit den eigenen Flächen anhand des Geoportals und den Planungen auseinanderzusetzen und uns Rückmeldung zu geben.
Schauen Sie nach, wo Flächen nun zum Naturschutzgebiet erklärt werden sollen. Wo sind Ackerflächen betroffen, indem sie direkt überplant werden. Wo sind Ackerflächen, die unmittelbar an zukünftige Naturschutzgebiete angrenzen? Sind hier Pufferzonen zu befürchten? Wo sind Flächen, auf denen derzeit Vertragsnaturschutz betrieben wird und die nun die Schutzkategorie Naturschutzgebiet bekommen sollen? Schauen Sie nach, ob bei Ihnen ein Graben als Aue entwickelt werden soll. Wo sollen im Landschaftsschutzgebiet besondere Festsetzungen erfolgen?
Derzeit gibt es in diesem Verfahrensstadium nur digitales Kartenmaterial und noch nicht die textlichen Festsetzungen, die die Inhalte der Verbote formulieren.
Wir kommen auf Sie zu, wenn wir Materialien zu Ihrem Ortsverband haben.
Das förmliche Verfahren wird voraussichtlich Anfang / Frühjahr 2023 erfolgen. Es laufen daher derzeit noch keine Fristen. Wir haben aber jetzt die Möglichkeit der Vorabstimmung.
Nutzen Sie dann diese Möglichkeit!