KV-Update 32/2022
Neuausweisung der Heilquellenschutzgebiete "Bad Oeynhausen" und "Bad Salzuflen"
Die Bezirksregierung Detmold beabsichtigt die Heilquellenschutzgebiete „Bad Oeynhausen" und „Bad Salzuflen" neu auszuweisen. Geographisch berührt ist der Kreis Herford von beiden Plangebieten!
Diese erstrecken sich im Kreis Herford auf folgende Gemarkungen:
Heilquellenschutzgebiet „Bad Oeynhausen":
Exter (052616)
Gohfeld (052618)
Mennighüffen (052634)
Ulenburg (052656)
Valdorf (052657)
Vlotho (052658)
Heilquellenschutz „Bad Salzuflen":
Herford (052620)
Schwarzenmoor (052644)
Exter (052616)
Valdorf (052657)
Es gliedert sich jeweils in die quantitativen Schutzzonen A und B, die qualitative weitere Zone III und den Fassungsbereich Schutzzone I.
Der Entwurf der Ordnungsbehördlichen Verordnung mit den dazugehörigen Erläuterungen und Plänen, aus denen die betroffenen Grundstücke und die genauen Grenzen der einzelnen Schutzzonen zu erkennen sind, kann in der Zeit vom
29. August bis einschließlich 28. September 2022
• bei der Stadt Löhne
Oeynhauser Straße 41, Zimmer-Nr. 302, 32584 Löhne, während der allgemeinen Öffnungszeiten
Montag bis Freitag von 08:00 Uhr bis 12:30 Uhr,
Montag von 13:30 Uhr bis 16:00 Uhr
Donnerstag von 13:30 Uhr bis 17:30 Uhr,
• bei der Stadt Vlotho
Lange Straße 60, 4. Etage, Zimmer-Nr. 48, 32602 Vlotho, während der allgemeinen Öffnungszeiten
Montag bis Freitag von 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr,
Montag bis Mittwoch von 14:00 Uhr bis 15:30 Uhr
Donnerstag von 14:00 Uhr bis 17:00 Uhr,
• bei der Stadt Herford
Technisches Rathaus, Auf der Freiheit 21, Zimmer-Nr. 211, während der Zeiten
Montag bis Freitag von 09:00 Uhr bis 14:00 Uhr, Ansprechpartner Frau Manthey
Montag bis Freitag von 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr, Ansprechpartner Herr Nolte
eingesehen werden.
Die in den einzelnen Kommunen vorgesehenen Schutzmaßnahmen zur Vorbeugung gegen die weitere Ausbreitung des Corona-Virus (COVID-19) sind bei der Einsichtnahme zu beachten.
Ergänzend und außerhalb einer Rechtspflicht werden die Unterlagen auf der Homepage der Bezirksregierung Detmold eingestellt:
https://www.bezreg-detmold.nrw.de/wir-ueber-uns/organisationsstruktur/abteilung-5/dezernat-54/aktuelles-aus-der-wasserwirtschaft
Jeder, dessen Belange durch das Vorhaben berührt werden, kann bis zum Ablauf des
12. Oktober 2022
schriftlich oder zur Niederschrift bei der:
− Stadt Löhne, Oeynhauser Straße 41, 32584 Löhne,
− Stadt Vlotho, Lange Straße 60, 32602 Vlotho
− Stadt Herford, Rathausplatz 1, 32052 Herford,
− Bezirksregierung Detmold, Leopoldstraße 15, 32756 Detmold
Einwendung erheben.
Gegenüber der Bezirksregierung Detmold kann die Einwendung auch durch Übermittlung eines elektronischen Dokuments mit qualifizierter elektronischer Signatur an die elektronische Poststelle der Behörde erhoben werden. Die E-Mail-Adresse lautet: poststelle@bezreg-detmold.nrw.de. Darüber hinaus kann die Einwendung gegenüber der Bezirksregierung Detmold auch durch De-Mail in der Sendevariante mit bestätigter sicherer Anmeldung nach dem De-Mail-Gesetz erhoben werden. Die De-Mail-Adresse lautet: poststelle@brdt-nrw.de-mail.de.
Die Erhebung einer fristgerechten Einwendung setzt voraus, dass aus der Einwendung zumindest der geltend gemachte Belang und das Maß seiner Beeinträchtigung hervorgehen. Zudem muss die Einwendung den Namen und die vollständige Anschrift der Einwenderin / des Einwenders enthalten und unterschrieben sein. Bei der Beeinträchtigung von Grundeigentum sollten die katasteramtlichen Bezeichnungen der betroffenen Grundstücke (Gemarkung, Flur, Flurstücks-Nummer; nicht: Feldblock) angegeben werden. Nach Ablauf der Einwendungsfrist erhobene Einwendungen sind gemäß § 73 Absatz 4 Satz 3 Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG NRW) ausgeschlossen.
Wir werden hierzu weiter informieren und auch als WLV-Kreisverband Herford-Bielefeld eine Stellungnahme fertigen!