KV-Update 40/2022

Rote Gebiete in Herford-Bielefeld
Am 12. Dezember 2022 führte der WLV-Kreisverband Herford-Bielefeld gemeinsam mit der Landwirtschaftskammer NRW, Kreisstelle Herford-Bielefeld, eine digitale Info-Veranstaltung zu den neuen nitratbelasteten Gebieten durch. Der Kreislandwirt und Kreisverbandsvorsitzender Hermann Dedert konnte dazu über 180 Teilnehmer begrüßen. Es moderierte Herr Dirk Höke, Pflanzenbauberater der LWK,
Herr Bernd Vogel-Höffner, Berater zur WRRL der LWK, gab zunächst einen Überblick über das Ausweisungsverfahren, die Veränderungen und die neuen „roten“ Gebiete sowie eine Anleitung zu ELWASAWEB. Anschließend zeigte Herr Dirk Höke anhand des Rechtsrahmens und der Einschränkungen nach der DüV die Konsequenzen für die Düngung sowie Handlungsmöglichkeiten auf. Diesen Blick erweiterte Herr Fabian Kiera, Geschäftsführer der Wasserkooperation Herford-Bielefeld, mit einem Ausblick auf mögliche Düngestrategien, bezog die ökonomische Betrachtung mit ein und sprach alternativ das Bodenmanagement, das Strohmanagement, den evtl. steigenden Anbau von Leguminosen sowie die N-Effizienz von Getreidesorten an.
Anschließend bewertete der Kreisverbandsvorsitzende Hermann Dedert die aktuelle Situation und formulierte den weiteren politischen Auftrag: Der WLV erachtet die aktuelle Ausweisung von mit Nitrat belasteten und eutrophierten Gebieten nicht verursachergerecht und nicht akzeptabel. Es muss die Bewirtschaftung des einzelnen Betriebs Maßstab sein für die Entscheidung, ob und welchen verschärften Düngeanforderungen er nachkommen muss. Das Messstellennetz ist für diese Bewertung nicht ausgelegt: Dafür ist einerseits die Messstellendichte zu klein. Viele Betriebe werden Messstellen zugeordnet, die kilometerweit entfernt liegen und nicht von diesen Betrieben beeinflusst werden. Andererseits dauert es bei vielen Messstellen Jahre, bis sich Veränderungen im Eintrag auch in den Messwerten widerspiegeln.
Betriebe, die nachweislich bereits besonders gewässerschonend wirtschaften, müssen von verschärften Auflagen befreit werden.
Das gilt sowohl für Nitrat als auch für Phosphat. Nur so bieten sich betroffenen Betriebe Perspektiven und Anreize für Verbesserungen. Wenn eine Berücksichtigung der aktuellen Bewirtschaftung nicht bei der Gebietsausweisung möglich ist, muss eine einzelbetriebliche Differenzierung in der Düngeverordnung zwingend und schnellstmöglich verankert werden. Die Fortentwicklung des bisherigen Modells zu den Stickstoffeinträgen bietet sich dafür an. Eine differenzierte Betrachtung nach dem Verursacherprinzip kann dabei durch die Nutzung einzelbetrieblicher Daten erfolgen.
Herr Stephan Sauer, Kreisgeschäftsführer des WLV-Kreisverbandes Herford-Bielefeld, führte abschließend aus, dass es in Deutschland keine, wie in den USA verbreitete, Sammelklage gibt. Allen Klageverfahren hier ist gemein, dass die Zulässigkeit von der Möglichkeit der Verletzung von Normen zum Schutz eigener Rechte abhängt (Prinzip des Individualrechtsschutzes). Hier kommen die Feststellungsklage bzgl. des Bestehens oder Nichtbestehens eines Rechtsverhältnisses (das Düngerecht verlangt im Verhältnis zum Staat ein bestimmtes Handeln) oder der Antrag eines Normenkontrollverfahrens (Überprüfung von Normen unterhalb eines förmlichen Gesetzes, wie hier die Landesdüngeverordnung) in Betracht. Eine Besonderheit bietet hier das Normenkontrollverfahren. Der Antragsteller muss zwar die Möglichkeit der Betroffenheit in einem eigenen Recht geltend machen. Dies stellt allerdings nur eine Zulässigkeitshürde dar. Ist die Antragstellung zulässig, überprüft das Gericht die Norm allgemein auf Rechtmäßigkeit, so dass auch eine Rechtswidrigkeit, die nicht auf einer Rechtsverletzung des Antragstellers beruht, die Aufhebung der Rechtsnorm bewirken kann. Bevor jedoch der Rechtsweg beschritten wird, sollte zunächst geprüft werden, was die neue Landesdüngeverordnung für jeden betrieblich und als mögliche individuelle Rechtsverletzung bedeutet.
Zum Schluss verabschiedete der Kreisverbandsvorsitzende Hermann Dedert die Teilnehmer, trotz aller schwierigen Rahmenbedingungen und noch notwendigen Diskussionspunkte mit der Politik, in eine besinnliche Adventszeit und wünschte ruhige Weihnachtsfeiertage sowie einen guten Rutsch ins und Gesundheit im neuen Jahr!
Weitere Information erhalten Sie auf der Homepage der Landwirtschaftskammer unter
https://www.landwirtschaftskammer.de/landwirtschaft/ackerbau/duengung/duengeverordnung/gebietsausweisung-2022.htm
oder unter www.wlv.de/rote-gebiete
Bei weiteren spezifischen Fragen zur Gebietsausweisung laut § 13a der Düngeverordnung sowie zur Landesdüngeverordnung 2022, wird wie auch im letzten Jahr die „Zentrale Infostelle Gebietsausweisung“ wieder als Ansprechpartner zur Verfügung stehen. Anfragen werden in Zusammenarbeit mit dem für die Gebietsausweisung zuständigem LANUV beantwortet.
Zu erreichen ist die Infostelle
per E-Mail: gebietsausweisung@lwk.nrw.de
oder per Post an:
Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen
Zentrale Infostelle Gebietsausweisung
Gartenstrasse 11
50765 Köln-Auweiler