KV-UPDATE / KV-AKTUELL | 29. September 2025

KV Update / KV-Aktuell - Sozialrecht im Fokus - Nr. 02/2025

EINSPARMÖGLICHKEITEN BEI DER ALTERSKASSE

·         Beitragszuschuss bei der Alterskasse

Ein Antrag auf Beitragszuschuss sollte erwogen werden, bei einem Einkommen laut Einkommenssteuerbescheid von max. 26.500 € (Ledige) und 53.000 € (Verheiratete). Maßgeblich für den Beitragszuschuss ist immer das Einkommen aus dem vorvergangenen Jahr. Daher sollten insbesondere junge Landwirte und Landwirtinnen, welche direkt nach der HöLa oder dem Studium einen landwirtschaftlichen Betrieb übernehmen, an diese Möglichkeit denken.

   

·         Befreiungsantrag bei der Alterskasse

Ein Befreiungsantrag bei der Alterskasse ist möglich bei:

1.    außerlandwirtschaftlichen Erwerbseinkommen oberhalb der Geringfügigkeitsgrenze

2.    Kindererziehung innerhalb der ersten drei Lebensjahres des Kindes, wenn die Kindererziehungszeit auf dem eigenen Rentenkonto gutgeschrieben wird

3.    Pflege eines Pflegebedürftigen mit mindestens Pflegestufe 2 und Rentenpunkten in der Deutschen Rentenversicherung

Ein Befreiungsantrag sollte jedoch gut überlegt werden.

Ein Befreiungsantrag kann nicht wieder zurückgenommen werden.

Eine erneute Versicherungspflicht tritt nur wieder ein, wenn der Befreiungsgrund wegfällt.

Eine Befreiung von der Alterskasse kann insbesondere bei den als Unternehmern eingestuften Ehegatten zum Wegfall von Rentenansprüchen bzw. zur Nichterfüllung von Wartezeiten führen.

Daher sollten vor dem Befreiungsantrag unbedingt eine Kontenklärung und eine Beratung in Anspruch genommen werden.

    

Bei individuellen Fragen hierzu beraten wir Sie gern.

Christina Titgemeyer, Ass`in jur.

05221/34204-10

Christina.Titgemeyer@wlv.de