KV Update / KV Aktuell | 6. März 2026

KV Update / KV Aktuell - Sozialrecht im Fokus - Nr. 02/2026

Freiwillige Beiträge und Beitragserstattung

Bis 31. März freiwillige Beiträge für 2025 zahlen

 Die Frist um freiwillige Beiträge nachträglich für das Jahr 2025 nachzuzahlen endet am 31. März 2026.

 Freiwillige Beiträge in die Deutschen Rentenversicherung können alle Personen einzahlen, die mindestens 16 Jahre alt sind, noch keine Altersvollrente beziehen und nicht pflichtversichert sind.

Die freiwillige Beitragszahlung für die Zukunft kann jederzeit begonnen werden.

Die Zahlung von freiwilligen Beiträgen kann sinnvoll sein, um etwaige Lücken in der Wartezeit aufzufüllen oder um die Rente zu erhöhen.

 Die Frist (31. März 2026) sollten insbesondere diejenigen beachten, die dieses oder nächstes Jahr in Rente gehen können und die fünfjährige Wartezeit noch nicht erfüllt haben.

 Antrag auf Beitragserstattung für Rentner

 Rentner und Versorgungsbezieher mit einer versicherungspflichtigen Beschäftigung oder einem Arbeitseinkommen aus Selbständigkeit können zu viel gezahlte Kranken- und Pflegekassenbeiträge zurückerstattet bekommen.

Aufgrund der verschiedenen Zahlungswege (Beiträge auf Rente überweist die Rentenkasse, Beiträge auf Arbeitsentgelt der Arbeitgeber und Beiträge auf Einkünfte aus der Selbständigkeit überweist der Versicherte) kann es im laufenden Jahr zu einer Überzahlung kommen, das heißt es werden Beiträge über die Beitragsbemessungsgrenze (2025 6.150 €/Monat) hinaus erhoben.

Die SVLFG -Krankenkasse- erstattet die Beiträge ohne Antrag im Folgejahr, bei anderen gesetzlichen Krankenkassen ist ein Antrag erforderlich.