KV Update - Sozialrecht im Fokus - Nr. 04/2024
School is out!?
Am 8.7.2024 beginnen die Sommerferien in NRW.
Die Abschlussklassen haben in der Regel jetzt schon frei.
Was nun?
Freiwilliges Soziales Jahr, Ausbildung, work und travel, Studium, jobben oder einfach nur das Leben genießen sind nur einige Möglichkeiten der Zukunftsgestaltung.
Auch hier gilt es die Sozialversicherung im Blick zu behalten.
Krankenkasse
Solange Jugendliche kein eigenes Geld verdienen und noch keine 23 Jahre alt sind, können sie weiterhin über die Eltern krankenversichert (Familienversicherung) werden.
Bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres sind Kinder noch familienversichert, wenn sie sich in einer Schulausbildung oder einem Studium befinden.
Nur in Ausnahmefällen kann eine Familienversicherung über diese Altersgrenze hinaus bestehen.
Dies gilt auch bei einem Minijob mit einem Verdienst bis 538 € oder einer kurzfristigen Beschäftigung.
Bei einer längerfristigen Beschäftigung, einer beruflichen Ausbildung oder als FSJ´lerIn werden die Jugendlichen selbständig versicherungspflichtig.
Rentenversicherung
Gerade bei Lebensläufen, die nicht mit einer Ausbildung anfangen und nach Jahrzehnten bei einem Arbeitgeber mit der Rente enden, sollte darauf geachtet werden, dass alle Unterlagen, die für die Rentenversicherung relevant sind, gesammelt und zeitnah bei der Rentenversicherung eingereicht werden.
Es ist regelmäßig sehr schwierig, bei einem Rentenantrag nicht belegte Zeiten zu klären und die entsprechenden Belege noch nach Jahrzehnten zu beschaffen.
Kindergeld
Kindergeld können Sie bekommen, bis Ihr Kind 18 Jahre alt ist. Ab dem 18. Geburtstag Ihres Kindes wird das Kindergeld nur noch unter zusätzlichen Voraussetzungen gezahlt:
Bis zum 21. Geburtstag Ihres Kindes können Sie Kindergeld bekommen, wenn Ihr Kind
· arbeitslos und als arbeitssuchend gemeldet ist.
Bis zum 25. Geburtstag Ihres Kindes können Sie Kindergeld bekommen, wenn Ihr Kind
eine Ausbildung (dazu gehören auch Schule und Studium) macht oder
sich in einer Übergangszeit von vier Monaten befindet oder
keinen Ausbildungsplatz findet und darum seine Berufsausbildung nicht beginnen oder fortsetzen kann, oder
einen anerkannten Freiwilligendienst leistet.
Bei individuellen Fragen beraten wir Sie gern.
Christina Titgemeyer, Ass`in jur.
05221/34204-10