Stallpflicht für Geflügel in Teilen des Kreises Herford

Zur Vermeidung der Einschleppung oder Verschleppung des hochpathogenen aviären Influenzavirus (Geflügelpest) durch Wildvögel ordnet das Veterinäramt KrsHerford
I. Sämtliches im Gebiet der Stadt Enger, Gemeinde Hiddenhausen, Stadt Spenge, Stadt Bünde; ausgenommen die Ortsteile Dünne, Muckum und Spradow gehaltenes Geflügel (Hühner, Truthühner, Perlhühner, Rebhühner, Fasane, Laufvögel, Wachteln, Enten, Gänse) – mit Ausnahme von Tauben - ist ab sofort ausschließlich
a) in geschlossenen Ställen oder
b) unter einer Vorrichtung, die aus einer überstehenden, nach oben gegen Einträge gesicherten dichten Abdeckung und mit einer gegen das Eindringen von Wildvögeln gesicherten Seitenbegrenzung bestehen muss (Schutzvorrichtung, Voliere),
zu halten.
II. Die Durchführung von Ausstellungen, Märkten, Schauen, Wettbewerben und Veranstaltungen ähnlicher Art mit Geflügel – mit Ausnahme von Tauben - ist in der Stadt Enger, der Gemeinde Hiddenhausen, der Stadt Spenge, der Stadt Bünde; ausgenommen die Ortsteile Dünne, Muckum und Spradow ab sofort untersagt.
Hier der Link zur Bekanntmachung im Amtsblatt:
Auch in den Bereichen, in denen keine amtliche Stallpflicht gilt, wird empfohlen, das Geflügel im Stall zu belassen. Wer insoweit Schwierigkeiten bei der Vermarktung (Stichwort: Freilandhaltung) bekommt, kann sich an das Veterinäramt (Tel: 05221/131641 oder per Mail: veterinaeramt@kreis-herford.de) wenden und eine Einzelfall-Bescheinigung nachfragen.