Überprüfung der Hofeigenschaft?
Schreiben des Amtsgerichts Herford bezüglich der Überprüfung der Hofeigenschaft landwirtschaftlicher Besitzungen
In den vergangenen Tagen haben einige von Ihnen Post vom Amtsgericht Herford bezüglich der Überprüfung der Hofeigenschaft landwirtschaftlicher Besitzungen erhalten.
Aufgrund vermehrter Rückfragen hat das Amtsgericht Herford auf unsere Nachfrage hin, eine klarstellende Mitteilung herausgegeben. Das entsprechende Schreiben des Gerichts finden Sie in der Anlage zu diesem KV-Update.
Kurz zusammengefasst:
Durch die Neufeststellung der Grundsteuerwerte hat sich die Bewertung, wann ein Hof ein Hof i.S.d. Höfeordnung ist, geändert.
Seit dem 01.01.2025 gilt die Grenze von 54.000,00 €. Sofern Ihr Hof diesen Grundsteuerwert übersteigt, gilt er grds. per Gesetz als Hof i.S.d. Höfeordnung. Das Amtsgericht Herford hat diese Änderung zum Anlass genommen, die Grundbücher auf ihre Richtigkeit zu prüfen.
Angeschrieben wurden alle Eigentümer mit einem Grundsteuerwert über 54.000,00 €, bei denen im Grundbuch zurzeit kein Hofvermerk eingetragen ist. Sie müssen nun entscheiden, ob Sie eine Eintragung im Grundbuch als Hof i.S.d. Höfeordnung wünschen oder nicht. Ihre Entscheidung können Sie dem Gericht formlos, durch einfachen Brief mitteilen.
Gerne beraten wir Sie zu den Vor- und Nachteilen einer Eintragung und zu der Frage, ob die Eintragung in Ihrer jeweiligen Situation zweckmäßig ist.
Ihre WLV-Geschäftsstelle
in Herford-Elverdissen