KV-Update 18/2023 | 27. März 2023

„Verzeichnis regionalisierter Kleinstrukturen“ neu gefasst

„Verzeichnis regionalisierter Kleinstrukturen“ neu gefasst

Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit hat am 24. Januar die Neufassung des Verzeichnisses regionalisierter Kleinstrukturen [VKS]“ im Agrarraum veröffentlicht.

Durch die Anpassung hat sich die Gebietskulisse in NRW in etwa verdreifacht.

Zum Hintergrund: Um Tierarten und Pflanzen in Kleinstrukturen vor Abdrift und Pflanzenschutzmitteleinträgen zu schützen, sind einige Mittel mit gewissen Anwendungsbestimmungen zugelassen. Bei den NT-Anwendungsbestimmungen zum Schutz der Nicht-Zielorganismen gilt für die Anwendungen i.d.R. eine vorgeschriebene Abdriftminderung und / oder ein festgelegter Mindestabstand. Für Gemeinden mit einem ausreichenden Anteil an Kleinstrukturen können diese Maßnahmen ganz oder teilweise entfallen. Landwirte müssen sich deshalb vor der Ausbringung versichern, ob die Gemeinde ausreichend mit Kleinstrukturanteilen versorgt ist und ob das Mittel mit Anwendungsbestimmungen versehen ist.

Durch das Julius-Kühn-Institut wird das VKS künftig unter Berücksichtigung der Nachmeldeverfahren jährlich aktualisiert. Genauere Angaben zum jeweiligen Standort ermöglichen es Flächen und Strukturen nachzumelden. Die Nachmeldung wird im Laufe des Jahres durch den Pflanzenschutzdienst NRW erfolgen.

Im Kreis Herford wurde bisher nur Enger als nicht ausreichend strukturiert geführt. Nun sind ab 2023 Rödinghausen und Spenge hinzugekommen. Die Stadt Bielefeld gilt wie die übrigen Gemeinden im Kreis Herford als ausreichend kleinstrukturiert.

Bei Rückfragen wenden Sie sich an den Pflanzenschutzdienst der Landwirtschaftskammer NRW.