Windenergiebereiche in OWL Stellungnahme für jeden möglich
Der Regionalrat Detmold hat in seiner Sitzung am 31. Januar 2024 den Regionalplan OWL beschlossen.
Mit der Veröffentlichung der Bekanntmachung am 16.04.2024 im Gesetz- und Verordnungsblatt ist der Regionalplan OWL wirksam geworden. Im rechtskräftigen Regionalplan OWL sind bislang keine Windenergiebereiche zeichnerisch festgelegt worden.
Für NRW wird im Windenergieflächenbedarfsgesetz (WindBG) das verbindliche Flächenziel, der sogenannte Flächenbeitragswert, von 1,1 % der Landesfläche bis zum 31.12.2027 und
1,8 % bis zum 31.12.2032 vorgegeben. Sollte das Flächenziel zu den entsprechenden Fristen nicht erreicht werden, entfiele die Steuerungsmöglichkeit des flächenbezogenen Windenergieausbaus sowohl auf kommunaler als auch auf regionaler Ebene. Die Umsetzung in NRW erfolgt durch die 2. Änderung des Landesentwicklungsplans Nordrhein-Westfalen (LEP NRW) und ist am 01.05.2024 rechtswirksam geworden.
Für die Planungsregion des Regierungsbezirks Detmold sind im Regionalplan OWL gemäß Ziel 10.2-2 LEP NRW Bereiche für die Nutzung der Windenergie als Vorranggebiete (Windenergiebereiche) im Umfang von mindestens 13.888 ha festzulegen. Insbesondere um die im Ziel 10.2-2 LEP NRW festgelegten Zielwerte durch die Festlegung von Windenergiebereichen zu erreichen, wird das Verfahren zur 1. Änderung des Regionalplans OWL durchgeführt.
In diesem Verfahren zur 1. Änderung des Regionalplanes OWL kann jeder eine Stellungnahme abgeben. Die Abgabe von Stellungnahmen muss innerhalb der Auslegungsfrist, bis einschließlich 11.11.2024, und soll elektronisch über die Online-Plattform erfolgen. Unterlagen können unter:
https://beteiligung.nrw.de/portal/brdt/beteiligung/themen/1008606 eingesehen werden.
Stellungnahmen können zudem ausnahmsweise abgegeben werden:
▪ schriftlich bei der Bezirksregierung Detmold, Leopoldstraße 15, 32756 Detmold
▪ zur Niederschrift bei der Bezirksregierung Detmold, Leopoldstraße 15, 32756 Detmold
▪ elektronisch per E-Mail an: Beteiligung_WindEE@brdt.nrw.de
Es wird darum gebeten, dass Stellungnahmen unter Angabe des vollständigen Namens, der Anschrift und in lesbarer Form abgegeben werden.
Sie erhalten bei erfolgter Stellungnahme über "Beteiligung.NRW" eine automatisch generierte Eingangsbestätigung.