Rote Gebiete im Kreis Höxter werden größer
Das Umweltministerium in NRW hat überarbeitete Karten zur neuen Düngeverordnung vorgelegt. Während andernorts in Westfalen Lippe die roten Gebiete geschrumpft sind, wird für den Kreis Höxter noch mal rund 15 Prozent mehr Fläche als „nitratbelastet" ausgewiesen. So sind beispielsweise im Raum Steinheim etliche Hektare neu dazugekommen. „Die neuen Regelungen zur Binnendifferenzierung schlagen bei uns voll ins Kontor", macht Antonius Tillmann, Vorsitzender des Llandwirtschaftlichen Kreisverbandes, die Betroffenheit deutlich. Zwar bekenne man sich weiterhin voll und ganz zum Gewässerschutz. „Dieses Ergebnis können wir aber so nicht stehen lassen", sagt Tillmann.
Der Landwirt aus Bonenburg stellt klar: „Im Vergleich zu anderen Regionen in Nordrhein-Westfalen werden im Kreis Höxter wenig Tiere pro Hektar landwirtschaftlicher Fläche gehalten. Auch der überbetriebliche Einsatz von Gülle als Pflanzendünger macht keine Probleme, da viele Ackerbaubetriebe diese gut gebrauchen können. Dass ausgerechnet wir hier im Kreis Höxter nun besonders eingeschränkt werden sollen, kann nicht angehen."
Damit das Grundwasser nicht mit Nitrat belastet wird, sieht die neue Düngeverordnung in den nitratsensiblen Gebieten eine Unterteilung in so genannte grüne und rote Gebiete vor. In den roten Gebieten gelten künftig vor allem bei der bedarfsgerechten Düngung der Pflanzen strengere Regeln. Beispielsweise gibt es Einschränkungen bei der Herbstdüngung und auch die erlaubte Menge an Nährstoffen, die der Pflanze zur Verfügung gestellt werden kann, wird stärker eingeschränkt als in den grünen Gebieten. Die Landwirte rechnen mit Ertragseinbußen.
Der WLV-Kreisverband prüft nun alle Möglichkeiten, die Situation für die betroffenen Betriebe zu verbessern. „Wir haben wenige Messstellen, in denen erhöhte Nitratwerte gemessen werden. Im riesigen Grundwasserkörper um Borgentreich und Warburg ist es beispielsweise nur eine", erläutert Stefan Legge, WLV-Kreisgeschäftsführer, ein zentrales Problem. „Es müssen dringend mehr Messstellen ertüchtigt und zur Bewertung herangezogen werden." Erst dann könne man den Zustand eines Grundwasserkörpers objektiv bewerten. „Und dann gibt es auch die Möglichkeit, Flächen um unbelastete Messstellen herum aus der Kulisse zu nehmen", so Legge.
Ein Webfehler dieser neuen Düngeverordnung sei allerdings, dass der einzelne Betrieb die Bewertung seiner Flächen nicht unmittelbar beeinflussen könne. „Landwirte müssen schnell die Möglichkeit erhalten, einzelbetrieblich nachzuweisen, dass ihre Bewirtschaftung nicht zu hohen Nitrateinträgen ins Grundwasser führt. So müssen sie sich von erhöhten Auflagen befreien können", formuliert Antonius Tillmann eine zentrale Forderung des Berufsstandes.