KV-Aktuell 09/2025 | 30. Juni 2025

Erklärung zum angeliefertem Erntegut

Erklärung zum angelieferten Erntegut

Wir haben Sie auf verschiedenen Kanälen über die Diskussion zur Erklärung zum angelieferten Erntegut und der Einhaltung der sortenschutzrechtlichen Vorschriften informiert. Für WLV-Mitglieder haben wir auch ein Muster einer Erklärung, die die Anforderungen der BGH-Rechtsprechung erfüllt, auf unserer Homepage bereitgestellt:

https://wlv.de/mitgliederservice/agrarinfos/nachweis-der-einhaltung-sortenschutzrechtlicher-vorgaben

Es gibt aber auch andere Erklärungsvordrucke (Landhandel oder STV), die es genauer zu prüfen gilt. Zum Beispiel geschuldete Vertragsstrafen sehen wir kritisch. Bei Rückfragen wenden Sie sich an Ihre WLV-Geschäftsstelle.

Im Übrigen: Die Rückmeldefrist zur Nachbauauskunft endet am 30.06.2025!

Bitte beachten Sie, dass Betriebe, die im Wirtschaftsjahr 2024/2025 Nachbaugetreide zur Aussaat verwendet haben, dieses bis zum 30.06.25 bei der Saatgut-Treuhandverwaltungs GmbH (STV) gemeldet haben müssen.  Wird die Zahlungs- bzw. Rückmeldefrist zum Nachbau – ohne Aufforderung durch die STV – verpasst, kann das zu einer Sortenschutzverletzung und damit zu finanziellen und rechtlichen Folgen führen.