WLV stellt Mitgliedern Annahme-Erklärung zur Ernte 2025 bereit

Mit der Erklärung versichert der Landwirt, die rechtlichen Vorgaben zum Sortenschutz einzuhalten.
Angelehnt an das Vorgehen im Vorjahr versichert der anliefernde Landwirt gegenüber dem Getreidehandel, die rechtlichen Vorgaben zum Sortenschutz einzuhalten. Nach vorheriger Abstimmung mit dem jeweiligen Getreidehändler vor Ort kann die Erklärung zur Ernte vorgelegt werden.
Fast zwei Jahre nach dem Erntegut-Urteil des Bundesgerichtshofs herrscht weiterhin Unsicherheit über die Anforderungen an den Handel bei der Annahme von Erntegut. Im November 2023 entschied der Bundesgerichtshof (Az.: X ZR 70/22), dass annehmende Händler von Erntegut geschützter Sorten sicherstellen müssen, dass dieses unter Einhaltung der sortenschutzrechtlichen Bestimmungen erzeugt wurde. Welche Maßnahmen und Nachweise hierzu in der Praxis erforderlich sind, lies das Gericht offen.
Die Saatgut-Treuhandverwaltungs GmbH (STV) bietet ein Online-Portal zur Erstellung einer sogenannten „Erntegut-Bescheinigung“. Diese Bescheinigung soll dem Handel als Nachweis dienen, dass das Erntegut rechtmäßig erzeugt wurde.
Der Westfälisch-Lippische Landwirtschaftsverband (WLV) spricht sich für eine praxistaugliche Umsetzung der Rechtsprechung aus und kritisiert die umfangreiche Datenerhebung der STV, welche erheblich über das erforderliche Maß hinausgeht. So räumt sich die STV mit der Erstellung der Erntegut-Bescheinigung letztlich das Recht zur Einsichtnahme in eine Vielzahl sensibler Betriebsdaten ein.