Erstattung Agrardieselsteuer wahrnehmen

Dieselverbrauch schon jetzt genau nachhalten
„Natürlich ist es eine kleine Fleißarbeit, aber mit geschickter Vorbereitung ist man in kurzer Zeit mit dem Antrag fertig“ – WLV-Kreisgeschäftsführerin Nikola Galla ermuntert noch einmal alle Bauernfamilien, auf jeden Fall den sogenannten „Agrardieselantrag“ zu stellen. Zwar gibt es auch für 2025 nur einen Teil der Steuern zurück, aber ab 2026 gibt es wieder die volle Steuer erstattet, die beim Tanken für land- oder forstwirtschaftliche Geräte gezahlt wurde. Beim Zollamt einfach gestellt wird der Antrag auf der ELSTER-Plattform.
Anlass für diese Erinnerung der Kreisgeschäftsstelle ist die jüngste Erhebung von BR Data, die ergeben hat, dass in den Jahren 2021 und 2022 nur etwa die Hälfte der Betriebe diesen Antrag auf Rückvergütung der Steuer gestellt hat. Das erscheint zu wenig. Daher kann man schon jetzt beginnen, den Dieselverbrauch geschickt festzuhalten: Um die Ermittlung der tatsächlich verbrauchten Dieselmenge zu vereinfachen, kann es hilfreich sein, für jedes Fahrzeug eine eigene Tankkarte ausstellen zu lassen. Oder bei den nur noch selten vorhandenen Fässern auf den Betrieben kann einfach jede PKW-Dieselentnahme notiert werden.
Unterstützung bei der Stellung des Antrags bietet in Ihrer WLV-Kreisgeschäftsstelle in Lüdenscheid unser Agrarberater Axel Lohmann an. Die Frist für den Antrag aus 2025 endet mit dem 31. Dezember 2026.