Post vom Landwirtschaftsgericht | 27. November 2025

Höfeordnung – wie muss ich reagieren?

Antworten auf alle Fragen am 10. Dezember in einer Video-Konferenz mit WLV-Fachreferent Michael Klein

Die Landwirtschaftsgerichte in NRW schreiben derzeit Grundeigentümer wegen der Überprüfung der Hofeigenschaft an. Hintergrund der Anschreiben ist u.a., dass die Finanzverwaltung dem Amtsgericht in denjenigen Fällen Mitteilung macht, in denen der neue Grundsteuerwert für den Betrieb der Land- und Forstwirtschaft über 54.000,00 € liegt. Denn in diesen Fällen könnte nunmehr der betreffende land- und forstwirtschaftliche Betrieb der HöfeO unterliegen. Das Amtsgericht teilt den betroffenen Eigentümern mit, ein Hofvermerk werde, soweit noch nicht vorhanden, nunmehr im Grundbuch eingetragen, gibt den Grundeigentümern zuvor jedoch die Möglichkeit zur Stellungnahme.

Die Eintragung eines Hofvermerks hat erhebliche Auswirkungen auf die Übertragung oder Vererbung der betroffenen Grundstücke.  So sollten bereits bestehende Testamente oder Erbverträge in dieser Situation geprüft und gegebenenfalls angepasst werden.

Als Eigentümer einer land- und forstwirtschaftlichen Besitzung haben Sie die Wahl, den Hofvermerk eintragen zu lassen oder eine sog. negative Hoferklärung abzugeben. Eine Negativerklärung ist aber mit gewissen Hürden (notariell beglaubigter Antrag, Eintragung im Grundbuch, etc.) verbunden, und sollte nicht ohne eine individuelle Beratung zur HöfeO geschehen.

Die Kreisverbände Olpe und Siegen-Wittgenstein bieten hierzu eine Online-Informationsveranstaltung mit dem Rechtsanwalt (Fachanwalt für Agrarrecht) und WLV-Fachreferenten Michael Klein aus der Hauptgeschäftsstelle Münster an.

Diese findet am 10. Dezember 2025 um 19.00 Uhr statt.

Mitglieder aus dem Märkischen Kreis sind herzlich eingeladen, daran teilzunehmen. Eine Anmeldung ist bis zum 3. Dezember 2025 über den unten angeführten Link oder den QR-Code möglich. Gerne beraten wir Sie auch individuell zu Fragen der Hofeigenschaft. Dazu rufen Sie uns gerne in unserer Geschäftsstelle in Lüdenscheid an: 02351/9977553.

 

 

Anmeldung Online-Infoveranstaltung:

 

Anmeldung - Infoveranstaltung zum Thema "Höferecht"

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Anmeldung hier - den Einwahl-Link zur Teams-Videokonferenz erhalten Sie per Mail kurz vor der Veranstaltung.