Jetzt vorbeugen

Diese Impfstoffe sind aktuell gestattet
Blauzunge: Diese Impfstoffe sind gestattet
Vergangenen Samstag [08. März 2025] wurde seitens des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft die zweite Verordnung zur Änderung der zweiten Verordnung über bestimmte Impfstoffe zum Schutz vor der Blauzungenkrankheit erlassen.
Mit dieser Eilverordnung ist die weitere Anwendung der drei Impfstoffe gestattet.
Damit soll einer Impfstoffknappheit vorgebeugt werden. Konkret dürfen folgende Impfstoffe weiter angewendet werden:
- Bultavo 3 der Firma Boehringer Ingelheim Vetmedica GmbH
- Bluevac-3 der Firma CZ Vaccines S.A.U.
- Syvazul BTV 3 der Firma Laboratorios Syva S.A.
Die Anwendung ist zunächst auf sechs Monate befristet. Da mit steigenden Temperaturen auch die Gnitzensaison wiedereinsetzt, müssen empfängliche Tiere möglichst vorher geimpft werden.
Die Tierseuchenkasse NRW unterstützt die tierhaltenden Betriebe weiterhin im Rahmen einer Beihilfe. Antrag auf Beihilfe finden Sie hier: https://www.landwirtschaftskammer.de/landwirtschaft/tierseuchenkasse/leistungen/vordrucke-tierhalter/antrag-beihilfe-btv3.pdf
- Rinder 2,00 Euro je Impfdosis
- Schafe 1,50 Euro je Impfdosis für Impfungen ab dem 03.02.2025