7. Juli 2021

"Dieser Regionalplan stellt die Land- und Forstwirtschaft vor große Probleme"


„Dieser Regionalplan stellt die Land- und Forstwirtschaft vor große Probleme" - Günter Buttighoffer, Vorsitzender des Landwirtschaftlichen Kreisverbandes, spricht für die 700 betroffenen Betriebe im Märkischen Kreis: „Die Landwirte im Märkischen Kreis verschließen sich nicht der Unterschutzstellung wertvoller Flächen, deren einzigartige Artenvielfalt besonderen Schutzes bedarf. Nicht nachvollziehbar ist aber die unsinnige Ausweisung großer Flächen, bei denen es sich um reine landwirtschaftliche Nutzflächen ohne naturschutzrechtliche Belange handelt." Nahezu aberwitzig wirkt auch die scheinbar willkürlich gewählte Abgrenzung mancher Flächen: „Man fühlt sich, als habe jemand am Schreibtisch mit dem Edding einen Zaun mitten über den Acker gezogen." Die Landwirtschaft positioniert sich daher eindeutig: „Dieser Regionalplan ist überflüssig. Wir haben in den Landschaftsplänen sinnvolle Regelungen gefunden, die sowohl dem freiwilligen Naturschutz an geeigneter Stelle gute Entwicklungsmöglichkeiten bieten, aber auch den landwirtschaftlichen Betrieben ihre Lebensgrundlage sichern und Ausbaumöglichkeiten erlauben. Es ist unerträglich wie dem vermeintlichen Naturschutz hier die Existenz eines ganzen Berufszweigs untergeordnet wird."
Beim Ortstermin bei Familie Schwartpaul in Neuenrade-Affeln fasst Günter Buttighoffer die Kernpunkte zusammen, die der Landwirtschaftliche Kreisverband Märkischer Kreis der Bezirksregierung schriftlich mitgeteilt hat:

Hauptproblem Flächenverbrauch – Landwirtschaftliche Nutzfläche schützen!

Im gesamten Planungsbereich wirtschaften ca. 2200 landwirtschaftliche Betriebe, davon über 700 im Märkischen Kreis. Sie produzieren heimische Nahrungsmittel und pflegen das besondere Landschaftsbild der Tourismusregion Sauerland. Neben hohen Auflagen in Tier- und Artenschutz, durch Düngeverordnung, Wasserhaushaltsgesetz und viele andere Reglementierungen ist aber das größte Problem der Landwirtschaft der zunehmende Flächenverbrauch. Dieser liegt laut dem Flächenbericht 2016 – 2019 des LANUV NRW bei täglich ca. 17 ha LN in Nordrhein-Westfalen. Das ist zuviel! Darum muss bei allen Planungen der Schutz landwirtschaftlicher Nutzflächen besonders beachtet werden.

Siedlungen

Zudem darf keine Ausweitung des Siedlungsraums auf Kosten der landwirtschaftlichen Betriebe stattfinden, sondern es müsste zunächst Augenmerk daraufgelegt werden, innerstädtische Brachflächen für die Wohnnutzung wiederzugewinnen.

Gewerbe

Die Bauleitplanung soll die spezifischen Nutzungsmöglichkeiten von Gewerbe und Industrieflächen vor Fremdnutzung schützen. Der Schutz entsprechender gewerblicher und industrieller Flächen könnte auch noch zu Lasten der landwirtschaftlichen Flächen gehen.

Futterflächen für Tiere

Die Hauptbewirtschaftung im Planungsgebiet liegt in der Milchwirtschaft. Hier sind die Landwirte auf mittlere bis hohe Intensität der Bewirtschaftung, Kulturpflege und Ernteerfolge angewiesen, um ihre Tiere auf eigener Futtergrundlage versorgen zu können. Denn die vergangenen drei Trockenjahre und die enormen Preissteigerungen im Bereich des Futtermittelzukaufs führen die Landwirte an den Rand der Existenz. Wenn jetzt Flächen als Feucht-, Nass- oder Biotopflächen kartiert werden und eine intensive Nutzung wertvoller landwirtschaftlicher Flächen nicht mehr möglich wäre, würde dies die Landwirte in bedrohliche existenzielle Nöte bringen. Dies betrifft natürlich ebenso die Nährstoffbilanz der Betriebe, wo jeder Betrieb auf jeden Quadratmeter Fläche angewiesen ist.

Ein Bauernhof ist kein Naturpark

Darüber hinaus ist besonders die Einbeziehung vieler landwirtschaftlicher Hofstellen in diese BSN-Gebiete richtiggehender Unsinn. Eine Überführung von Hofstellen in NSG Gebiete hätte für die Betriebe schwerwiegende Konsequenzen in ihrer betrieblichen Entwicklung. Würden diese Betriebsstandorte in Naturschutzgebiete überführt, wären wesentliche betriebliche Entwicklungen, wie z.B. Stall- und Gebäudeerweiterungen zuweilen gar nicht mehr möglich.
Eine solch willkürlich anmutende Planung sehen wir auch hier mitten auf dem Hof Schwartpaul. Ich glaube, sie stehen gerade alle in einem Biotop.

Wirtschaftswald

Wald ist neben seiner Funktion als Naherholungsbiet immer noch hauptsächlich Wirtschaftswald. Den Forstwirten muss selbst überlassen bleiben, wie sie ihren Wald bewirtschaften. Dem würde eine Einbeziehung von Forstflächen über die BSN-Ausweisung in NSG-Gebiete jedoch absolut widersprechen. Werden jetzt zahlreiche dieser Flächen unter Schutz gestellt, werden sich die Forstwirte auch nicht mehr bemühen, ihre Wälder klimaresistent aufzuforsten, da sich diese Wiederaufforstungsmaßnahmen für sie nicht rechnen würden.
Ferner muss es den Eigentümern von Forstflächen in bestimmten Fällen auch möglich sein, forstwirtschaftliche in landwirtschaftliche Flächen umzuwandeln. Gerade mit Blick auf Kalamitätsflächen würde es den von der Dürre der letzten drei Jahre geplagten Landwirten helfen, auf in Nähe zur Hofstelle gelegenen Kalamitätsflächen Tierfutter anzubauen.

110 Einwendungen geschrieben, zahllose Bauernfamilien beraten

110 Einwendungen von Einzelbetrieben zum Entwurf des Regionalplans für den Märkischen Kreis haben die Mitarbeiter der Geschäftsstelle des Landwirtschaftlichen Kreisverbandes in Lüdenscheid in den letzten Wochen formuliert, zusätzlich viele Mitglieder telefonisch für eine eigene Stellungnahme beraten und dazu eine Gesamtstellungnahme zu den grundsätzlichen Planungen in dem 5.000-seitigen Mammutwerk der Bezirksregierung Arnsberg abgegeben. Mein Dank richtet sich daher an unsere Mitarbeiter und an das aufmerksame Ehrenamt, das sich im Frühjahr, in dem eigentlich die Außenwirtschaft alle Aufmerksamkeit auf den Höfen verlangt, in Videokonferenzen und unzähligen Computer-Sitzungen mit dem komplizierten Kartenwerk auseinandergesetzt hat. Wir hoffen, dass dieser Regionalplan vor der erneuten Offenlegung abgelehnt wird!

 

 

 Die Namen aller Teilnehmer finden Sie auch in der Einladung auf dieser Seite

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