Versicherungsberatung | 23. September 2024
Ertragsausfallversicherung
Beim Ausbruch der aktuell massiv um sich greifenden Blauzungen-Krankheit sollte man auch an seine Ertragsausfall-Versicherung denken.
Voraussetzung für die Versicherungsleistung ist, dass eine behördliche Maßnahme erfolgt, d.h. die Krankheit muss angezeigt werden. In vielen Ertragsausfall-Versicherungen sind anzeigepflichtige Tierseuchen mitversichert; allerdings in der Regel mit einer hohen Selbstbeteiligung. Liegt der Schaden über der Selbstbeteiligung, lohnt der Kontakt zum Versicherer. Wird weitergehende Hilfe benötigt, steht unser WLV-Versicherungsberater Günter Hüster gerne
beratend zur Seite. Kontakt über die WLV-Geschäftsstelle in Kreuztal (0 27 32 / 55 271-40).