Heute: Berufsunfähigkeit | 9. Februar 2026

Der neue WLV-Rahmenvertrag ist da

Versicherungsschutz im Fokus

Der neue WLV-Rahmenvertrag zur BERUFSUNFÄHIGKEITVERSICHERUNG:

Am 01.02.2026 startete ein neuer Rahmenvertrag des WLV und der Provinzialversicherung mit vereinfachten Gesundheitsfragen. Der Vertrag ist für alle WLV-Mitglieder offen bis 08.12.2026! Danach nur für WLV-Neumitglieder oder für Kinder von Mitgliedern zu besonderen Anlässen wie dem Beginn der Lehre, bei Heirat, bei Hofübertragung.

Warum ist der Vertrag so interessant?
Berufsunfähigkeitsversicherungen fragen i.d.R.: „Waren Sie die letzten 5 Jahre beim Arzt oder waren sie in den letzten 10 Jahren stationär im Krankenhaus?“ Viele müssen heutzutage bereits bei diesen beiden Fragen einräumen, das mal etwas war. Denn lt. Rechtsprechung heißt die Frage nicht, ob man etwas Schlimmes hatte, sondern nur ob man beim Arzt war. Zu beurteilen, ob das schlimm war oder nicht, obliegt dem Versicherungsunternehmen, nicht dem Versicherten. Daher muss alles angegeben werden, weswegen man in ärztlicher Behandlung war.

Wo ist das Problem?
Die Versicherungsunternehmen prüfen nicht bei Vertragsabschluss, sondern erst - möglicherweise viele Jahre später bei Leistungsbeantragung - ob die Gesundheitsfragen korrekt beantwortet wurden.

Die Versicherung kann dann ggf. die Leistung verweigern und den Vertrag kündigen. Die in der Zwischenzeit bezahlten Prämien darf sie behalten.

Was empfehlen wir?
Schließen Sie frühzeitig eine Berufsunfähigkeitsversicherung ab, am besten mit neutraler Beratung. Objektiv und neutral werden Sie nur beim Verband dazu beraten. Wir wollen Ihnen nichts verkaufen, sondern diese Thematik für Sie bestmöglich bewerten und beraten.

Für Fragen steht Ihnen Versicherungsexperte Günter Hüster zur Verfügung.

Günter Hüster

unabhängige Versicherungsberatung des WLV,

Vertretung gegenüber Versicherungen, insbesondere in Schadenfällen

Tel.:    0 160 / 96 30 70 79

Mail:   guenter.huester@wlv.de