Schadensstiftender Wolf | 13. Mai 2026

Über 140 Rissgeschehen gehen auf das Konto von "GW1896m"

Landwirtschaftlicher Kreisverband stellt Anfrage ans Land

Dem Wolf mit der Kennung GW1896m werden seit dem 25. Oktober 2020 (!) amtlich bestätigt über 140 Rissgeschehen in Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Baden-Württemberg und Bayern zugeordnet.

Auch die Schafe im Kreis Olpe sind nach den Gentests Opfer dieses Wolfes.

Am 2. April 2026 ist das Gesetz zur Änderung des Bundesjagdgesetzes (BJagdG) und zur Änderung des Bundesnaturschutzgesetzes (BNatSchG) in Kraft getreten. Der Wolf ist damit als jagdbare Tierart in das Bundesjagdgesetz aufgenommen worden.

GW1896m darf also jetzt von Jägern erschossen werden. Fragt sich nun, wie wird der Genehmigungsprozess in Gang gesetzt?

Bis zur Änderung des Landesjagdgesetzes gilt in NRW eine Interimslösung. In dieser heißt es, dass „in der Übergangsphase und bis zur Änderung des Landesjagdgesetzes NRW Regelungen über die Entnahmemöglichkeiten eines schadstiftenden Wolfs durch die untere Jagdbehörde nach Rücksprache mit der Oberen Jagdbehörde getroffen werden müssen.“

Bedingungen sind, dass bestätigt ist, dass es ein Wolf war und dass ein zumutbarer Herdenschutz ergriffen worden war.

Der WLV Kreisverband sieht in einem vorliegenden Rissgeschehen vom 04.04.2026 in Olpe-Rehringhausen die Merkmale aus der Interimslösung vom Ministerium gegeben. Weswegen diesbezüglich ein Antrag auf Entnahme des schadenstiftenden Wolfes an das Ministerium in Düsseldorf gegangen ist.