Bei Netphen in Schutzzone 1: | 5. Mai 2026

Weiteres Wildschwein tot gefunden

Bitte beachten: Regelmäßige ASP-Updates auf WLV.de

Sobald es Neuigkeiten über die Afrikanische Schweinepest gibt, aktualisieren unsere WLV-Fachreferenten die Informationen auf der Sonderseite: https://wlv.de/tiergesundheit/asp-afrikanische-schweinepest-nrw

Dort können Sie immer den neusten Stand verfolgen. Dies ist das ASP-UPDATE vom 04.05.2026:

📌 Bei Netphen im Kreis Siegen-Wittgenstein ist ein weiteres Wildschwein gefunden worden, das an der Afrikanischen Schweinepest verendet ist. Der Fall wurde vom Friedrich-Loeffler-Institut bereits bestätigt. Der aktuelle Fund stammt aus einem Gebiet außerhalb der engeren Sperrzone II, aber innerhalb der weiteren Sperrzone I. Er liegt einige Kilometer entfernt von bisherigen Nachweisen sowie nahe der Grenze zu Hessen. Weitere infizierte Tiere in direkter Umgebung sind bislang nicht bekannt. Die Kadaversuche wird in dem Gebiet nochmals intensiviert.

📌 Die zuständigen Behörden stehen weiterhin im engen Austausch mit den benachbarten Bundesländern und dem Bund. Maßnahmen wie der Bau von Schutzzäunen werden fortgeführt. Die bestehenden Einschränkungen – etwa für Landwirtschaft, Forstwirtschaft und die Vermarktung von Schweinen – bleiben bestehen und sollen die weitere Ausbreitung der Krankheit verhindern. Auch in diesem Fall steht eine Ausweitung der bestehenden Restriktionsgebiete derzeit in Diskussion.

📌 Mit heutigem Stand gibt es 591 bestätigte Wildschweine-Fälle, welche positiv auf das ASP-Virus getestet wurden – 314 Fälle im Kreis Olpe, 270 Fälle im Kreis Siegen-Wittgenstein, 7 Fälle im Hochsauerlandkreis. Hausschweinebestände sind in NRW bislang nicht betroffen. Seit dem ersten Nachweis der Tierseuche im Juni 2025 im Kreis Olpe sind in Nordrhein-Westfalen mehr als 46.000 Wildschweine untersucht worden.

📌 In den ASP-Restriktionsgebieten wird die intensive Bejagung des Schwarzwildes fortgeführt, um den Wildschweinbestand zu reduzieren. Um das hohe Niveau weiterhin aufrecht zu erhalten, hat das Land NRW die Aufwandsentschädigungen für den Abschuss von Schwarzwild erhöht. Ab sofort werden folgende Aufwandsentschädigungen gezahlt:

               ➡️ Kerngebiet & Sperrzone II: 200 € pro Tier 

        ➡️ Sperrzone I: 150 € pro Tier

📌 Der WLV e.V. begrüßt die beschlossene Erhöhung ausdrücklich, da sie eine zentrale Kernforderung des Verbandes darstellt. Aus Sicht des Verbandes handelt es sich dabei um einen wichtigen Schritt, um die angestrebten Ziele wirksam zu unterstützen.

Hinweisschilder für Mitarbeitende („Saisonarbeitskräfte“) in verschiedenen Sprachen finden Sie hier:

https://wlv.de/tiergesundheit/asp-afrikanische-schweinepest-nrw/dokumente#Hinweisschilder

 

Das Hinweisschild (wie oben) auf deutsch:

06.05.2026
Dateigröße: 624 KB