6. Dezember 2022

Geflügel- und Schweinehalter informierten sich auf Haus Düsse

Seuchengeschehen im Fokus

Gut 200 Geflügel- und Schweinehalter aus dem Kreisverbänden Soest und Ruhr-Lippe trafen sich am 6. Dezember auf Haus Düsse. Vertreter der Veterinärämter und der Tierseuchenkasse berichteten zum aktuellen Seuchengeschehen.

Prof. Dr. Wilfried Hopp blickte auf die aktuelle Situation der Geflügelpest. Hier die wichtigsten Infos in Kürze:

Die Geflügelpest ist nicht auf den Menschen übertragbar.

Derzeit gibt es in Deutschland 75 Fälle in Haustierbeständen und 74 aktive Wildvogelausbrüche.

Wildvogelausbrüche sind besonders geballt an der Nordseeküste zu verzeichnen.

Es gibt ein hohes Eintragsrisiko.

Influenzaviren und damit auch der Geflügelpesterreger sind hoch variabel

Bitte an alle Geflügelhalter auch einen geringen Verdacht zu melden. Je früher etwas festgestellt werden kann umso besser.

Hygiene und Aufmerksamkeit sind aktuell extrem wichtig. Tote Tiere müssen schnell und regelmäßig untersucht werden.

Geflügelmärkte finden in der Region nicht mehr statt.

 

Dr. Tobias Kirschner referierte zur Afrikanischen Schweinepest (ASP).

Der Erreger der ASP hat eine hohe Widerstandsfähigkeit, eine hohe Sterblichkeit aber niedrige Ansteckungsfähigkeit.

Wichtig für alle Schweinehalter ist jetzt die Biosicherheit, es darf kein Eintrag in die Ställe gelangen.

Hier einige Punkte der Checkliste zur Biosicherheit: guter baulicher Zustand, Personenverkehr einschränken, Schutzkleidung, Futter und Einstreu wildschweinesicher unterbringen, ordnungsgemäße Kadaverlagerung, saubere Transportfahrzeuge, Schadnagerbekämpfung, Verladerampe, befestige Zuwegungen, stallnahe Umkleidungsmöglichkeit, Wechselschuhe oder Schuhdesinfektion, Einfriedigung: 1,50 m hoch und unten engmaschig + 30 cm Unterwühlschutz, Funktionsbereiche schaffen

Die Einhaltung der Biosicherheit ist  wichtig für Verbringung der Tiere im Falle eines ASP-Ausbruchs.

 

Dr. Birgit Kaeppel von der Tierseuchenkasse erläuterte, an welche Gegebenheiten die Zahlungen der Tierseuchenkasse gebunden sind.

Entschädigung: gemeiner Wert der Tiere, Kosten der Tötung und Tierkörperbeseitigung

Nicht zu Entschädigungsleistungen zählen z.B.: Kosten Desinfektion, Reinigung, Blutprobennahme

Weiter gibt es Beihilfen, das sind freiwillige Leistungen der Tierseuchenkasse; hierüber entscheidet der Verwaltungsrat der Tierseuchenkasse.

Ertragsschäden werden nicht durch die Tierseuchenkasse abgedeckt.

Der Anspruch auf Entschädigung entfällt, wenn der Tierhalter schuldhaft tierseuchenrechtliche Vorschriften nicht ordnungsgemäß erfüllt hat, wenn der Antrag auf Entschädigung nicht spätestens 30 Tage nach Tötung der Tiere gestellt wird und wenn der Tierbestand nicht ordnungsgemäß gemeldet wurde.

Das bedeutet, die Zahlungen der Tierseuchenkasse sind gebunden an:
korrekte und fristgerechte Meldung der Tiere, evtl. Nachmeldefrist
fristgerechte Beitragszahlung
Einhaltung tierseuchenrechtlicher Bestimmungen
fristgerechte Antragstellung

 

Abschließend sprach Dr. Martina Poppe über Tierschutzaspekte.