Hofeigenschaft

Einige Landwirtschaftsgerichte schreiben derzeit Grundeigentümer wegen der Überprüfung der Hofeigenschaft an.
Hintergrund des Anschreibens ist, dass die Finanzverwaltung dem Amtsgericht in denjenigen Fällen Mitteilung gemacht hat, in denen der neue Grundsteuerwert für den Betrieb der Land- und Forstwirtschaft > 54.000,00 € liegt.
Denn in diesen Fällen könnte nunmehr der betreffende landwirtschaftliche und forstwirtschaftliche Betrieb der HöfeO unterliegen. Das Amtsgericht teilt den betroffenen Eigentümern mit, ein Hofvermerk werde in diesen Fällen nunmehr im Grundbuch eingetragen (also in den Fällen, in denen noch kein Hofvermerk eingetragen war).
Die Eintragung eines Hofvermerks hat erhebliche Auswirkungen für die Übertragung oder Vererbung der betroffenen Grundstücke. In jedem Fall ist eine individuelle Beratung zur HöfeO ratsam.
Wenn Sie Hilfe benötigen, bietet Ihnen die Geschäftsstelle in Unna der Landwirtschaftlichen der Kreisverbände in Ruhr-Lippe/Ennepe-Ruhr/Hagen entsprechende Hilfeleistung an.
Unsere Juristinnen,
Annette Lanfermann und Eva-Maria Portmann sind Ihre Ansprechpartner.
Sie erreichen Sie unter folgenden Nummern: 02303/2531035 oder 02303/2531038.