Landesentwicklungsplan NRW | 17. Juli 2023

Stellungnahme im Beteiligungsverfahren noch bis zum 28. Juli möglich

Die Landesregierung hat Änderungen des Landesentwicklungsplans NRW bezüglich des Ausbaus der erneuerbaren Energien gebilligt. Im Beteiligungsverfahren wird die Öffentlichkeit einbezogen. Hier finden Sie die Links zu den Planungsunterlagen.

Bis zum 28. Juli können Stellungnahmen abgegeben werden.

Der Entwurf des Landesentwicklungsplans NRW, die Planbegründung und der Umweltbericht können in der Zeit von Montag bis Freitag während der Dienstzeiten eingesehen werden. Die Unterlagen bezüglich der Änderung des LEP liegen in folgenden Stellen aus:

  • bei der Landesplanungsbehörde in Düsseldorf (Ministerium für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie, Berger Allee 25, 40213 Düsseldorf

  • bei den Regionalplanungsbehörden:

    • Bezirksregierung Arnsberg, Seibertzstr. 1 in 59821 Arnsberg

    • Bezirksregierung Detmold, Leopoldstr. 15 in 32756 Detmold

    • Bezirksregierung Düsseldorf, Cecilienallee 2 in 40474 Düsseldorf

    • Bezirksregierung Köln, Zeughausstr. 2-10 in 50667 Köln

    • Bezirksregierung Münster, Domplatz 1-3 in 48143 Münster

    • Regionalverband Ruhr, Kronprinzenstr. 35 in 45128 Essen

Bitte prüfen Sie, ob Sie eine Stellungnahme abgeben wollen. Gerne unterstützt Sie der WLV bei Ihrem Vorhaben. Eine Einreichung ist bis zum 28.07.2023 möglich. Wir bitten um Kontaktaufnahme bis zum 24.07.2023.

Unterlagen einsehen

Ihre Ansprechpartnerin ist:
Pia Langenhövel
Rechtsanwältin (Syndikusrechtsanwältin)
Westfälisch-Lippischer Landwirtschaftsverband e.V.
Marie-Curie-Straße 6
59423 Unna
Tel.:  02303 / 25310 - 61
Mail: pia.langenhoevel@wlv.de