Klagemöglichkeit gegen Pflanzenschutzkartell

Unilegion
Derzeit werden viele von Ihnen von der uni-legion Pflanzenschutz GmbH kontaktiert, um sich dem „unilegion Bauernbündnis Pflan-zenschutz“ anzuschließen. Hintergrund ist die Tatsache, dass das Bundeskartellamt Anfang 2020 Bußgelder von insgesamt ca. 157 Mio. Euro gegen Pflanzenschutzmittel-Großhändler wegen einer Kartellabsprache verhängt hatte. Da Kartelle üblicherweise zu überhöhten Preisen führten, gehe das unile-gion Bauernbündnis Pflanzenschutz davon aus, dass allen landwirtschaftlichen Betrie-ben erhebliche Rückzahlungsansprüche zu-stünden, die in der Zeit zwischen 2006 – 2016 Pflanzenschutzmittel bei den Kartellan-ten erworben hätten. Die unilegion Pflanzen-schutz GmbH arbeitet mit der Großkanzlei Taylor Wessing in Hamburg zusammen.
BGG – Bäuerliche Geschädigten- gemeinschaft PSM Kartell
Bislang haben wir seitens des WLV Land-wirte, die Schadensersatzansprüche wegen des Pflanzenschutzmittelkartells geltend ma-chen wollten, auf die „Bäuerliche Geschä-digtengemeinschaft PSM-Kartell (BGG)“ ver-wiesen. Dieser haben sich bislang etwa 3500 Landwirtschaftsbetriebe angeschlossen. Sie arbeitet mit der Kanzlei GQL Gussone Que-cke Legal und der Kanzlei Lieff Cabraser Hei-mann & Bernstein zusammen. Angeboten wird zum einen die Möglichkeit, Forderungen zu verkaufen (22 % der geschätzten Scha-denssumme als Kaufpreis) oder aber sich ei-ner „Sammelklage“ (Klagehäufung) anzu-schließen. Aufgrund der Prozessfinanzierung durch das Unternehmen TransAtlantis ent-stehen keine Prozesskosten, im Obsiegens-fall wird die Forderung aber nur zu 75 % aus-geglichen, der Rest geht an den Prozess- finanzierer.
Über Erfolgsaussichten, nach denen die Landwirte regelmäßig fragen, können wir keine Aussagen treffen. Hier ist Zurückhal-tung geboten. Da die Beklagten angekündigt haben, den Rechtsweg voll ausschöpfen zu wollen, ist mit einer langen Verfahrensdauer zu rechnen. Angesichts der Möglichkeit der Prozessfinanzierung erscheint die Klageer-hebung für die Landwirte aber risikolos. Eine erste Klage wurde im August 2022 bei dem Landgericht Dortmund erhoben.
Da unverändert Landwirte nach der Möglich-keit fragen, sich der Bäuerlichen Geschä-digtengemeinschaft anzuschließen, hat diese nun die „BGG II“ gegründet. Im Vorder-grund steht der Verkauf der Ansprüche, jeder hat aber weiterhin die freie Wahl zwischen ei-nem Verkauf und einem Anschluss an die „Sammelklage“. Die Konditionen sind diesel-ben wie bei der „BGG“. Interessierte Land-wirte können sich über die Homepage https://agrarkartell.de/beitritt/ registrieren.
Landwirte haben die freie Wahl zwischen den Rechtsdienstleistern, die derzeit am Markt tä-tig sind. Wir favorisieren weder BGG noch unilegion noch die zuvor am Markt aufgetre-tene „agrarclaims“. Hier müssen sich die Landwirte selbst entscheiden. Allerdings sind dem Vernehmen nach, die Erfahrungen mit der BGG bislang positiv.