Korridor B - V 49 Süd 1 Steinfurt-Warendorf

Offenlage im Rahmen der Bundesfachplanung bis 14. August - Einwendungen möglich bis zum 14. September
Die Planungen zur Trassenführung der Leitung Korridor B werden weiter konkretisiert. Ab 2031 soll so die Windenergie aus dem Norden ins Ruhrgebiet transportiert werden.
Korridor B besteht aus zwei Erdkabel-Gleichstromleitungen. Sie werden aus dem Norden bis Gelsenkirchen-Polsum (V 48) bzw. Hamm (V 49) geführt und von dort in das Netz gespeist. Zwischen Cloppenburg und Rheine werden die Leitungen zusammengeführt („Stammstrecke“) und teilen sich im Kreis Steinfurt wieder in eine westliche (V 48, Offenlage im Herbst 2024) und eine östliche (V 49) Trassenführung. Der Abschnitt V 49 Süd 1 – Steinfurt-Warendorf - ist aktuell in der Offenlage im Rahmen der Bundesfachplanung.
Offenlegung
Die Unterlagen zum Vorhaben Nr. 49 Süd 1 (Steinfurt - Warendorf) liegen jetzt bis zum 14. August öffentlich (ausschließlich in elektronischer Form) bei der Bundesnetzagentur aus. Hier finden Sie alle Antragsunterlagen:
Möglicher Trassenverlauf
In den Antragsunterlagen stellt Amprion den identifizierten Vorschlagskorridor sowie weitere Korridorvarianten mit dem vorgesehenen Leitungsverlauf vor:
https://korridor-b.amprion.net/Dokumente/Karten/Korridor-B-V49-S%C3%BCd-1.pdf
Betroffene Kommunen im Kreis Steinfurt
Vorschlagskorridor
Streckenabschnitt V49-45: Emsdetten, Hörstel, Rheine, Saerbeck
Streckenabschnitt V49-46: Greven, Ladbergen, Saerbeck
Mögliche Alternativen
Streckenabschnitt V49-40: Ibbenbüren, Lengerich, Mettingen, Tecklenburg, Westerkappeln
Streckenabschnitt V49-47: Ladbergen, Lengerich, Saerbeck
Streckenabschnitt V49-48: Ladbergen, Lengerich
Streckenabschnitt V49-49: Ladbergen, Lengerich
Streckenabschnitt V49-50: Ladbergen, Lengerich, Lienen
Individuelle Betroffenheit prüfen
Der WLV-Kreisverband Steinfurt wird eine allgemeine Stellungnahme zum Leitungsvorhaben abgeben. Schauen Sie für Ihre persönliche Stellungnahme genau in die Karte und prüfen Sie Ihre individuelle Betroffenheit. Führt die Leitung über Ihre Hofstelle? Sind weitere Bauvorhaben auf Ihrem Hof geplant, oder gibt es evtl. auf Flächen, die für den Leitungsbau vorgesehen sind, konkrete Planungen z.B. für Windkraftanlagen o.ä.? Denken Sie dabei nicht nur an den Vorschlagskorridor, sondern auch an die möglichen Varianten und erheben Sie ggfls. entsprechende Einwendungen.
Hier geht es direkt zur Karte: https://korridor-b.amprion.net/Dokumente/Karten/Korridor-B-V49-S%C3%BCd-1.pdf
Beteiligung
Bis zum 14. September haben alle Personen und die Träger öffentlicher Belange (dazu zählt auch der WLV) die Möglichkeit, sich zu den beabsichtigten Trassenkorridoren zu äußern. Einwendungen können schriftlich oder vorzugsweise online erhoben werden.
Was ist wichtig für Ihre Einwendung?
Einwendungen müssen Ihren Namen und Ihre vollständige Anschrift leserlich enthalten. Schriftliche Einwendungen müssen darüber hinaus eigenhändig unterschrieben sein. Fehlen diese Angaben oder sind diese unleserlich, kann die Einwendung im Weiteren unberücksichtigt bleiben.
Wichtig: Sie erhalten keine Eingangsbestätigung bzw. kein individuelles Antwortschreiben.
Einwendungen sind über einen der folgenden Wege an die Bundesnetzagentur zu richten:
- per Onlineformular https://www.netzausbau.de/_tools/Stellungnahmen/beteiligung49-sued1-9/node.html
- per E-Mail an vorhaben49-s1@bnetza.de
- schriftlich an die Bundesnetzagentur, Referat 805, Postfach 8001, 53105 Bonn (Betr.: Vorhaben 49, Abschnitt Süd 1)
Übersenden Sie Ihre Einwendung ggfls. parallel bitte auch an den Vorhabenträger Amprion:
Tobias Schmidt, tobias.schmidt@amprion.net, Tel., 0172 4037436