Amprion-Leitungsbau | 26. Juli 2024

Korridor B - V 49 Süd 1 Steinfurt-Warendorf

Offenlage im Rahmen der Bundesfachplanung bis 14. August - Einwendungen möglich bis zum 14. September

Die Planungen zur Trassenführung der Leitung Korridor B werden weiter konkretisiert. Ab 2031 soll so die Windenergie aus dem Norden ins Ruhrgebiet transportiert werden.

Korridor B besteht aus zwei Erdkabel-Gleichstromleitungen. Sie werden aus dem Norden bis Gelsenkirchen-Polsum (V 48) bzw. Hamm (V 49) geführt und von dort in das Netz gespeist. Zwischen Cloppenburg und Rheine werden die Leitungen zusammengeführt („Stammstrecke“) und teilen sich im Kreis Steinfurt wieder in eine westliche (V 48, Offenlage im Herbst 2024) und eine östliche (V 49) Trassenführung. Der Abschnitt V 49 Süd 1 – Steinfurt-Warendorf - ist aktuell in der Offenlage im Rahmen der Bundesfachplanung.

Offenlegung

Die Unterlagen zum Vorhaben Nr. 49 Süd 1 (Steinfurt - Warendorf) liegen jetzt bis zum 14. August öffentlich (ausschließlich in elektronischer Form) bei der Bundesnetzagentur aus. Hier finden Sie alle Antragsunterlagen:

https://www.netzausbau.de/Vorhaben/ansicht/abschnitt.html?cms_status=bfp&cms_abschnitt=Abschnitt+S%C3%BCd+1&cms_nummer=49&cms_gruppe=bbplg

Möglicher Trassenverlauf

In den Antragsunterlagen stellt Amprion den identifizierten Vorschlagskorridor sowie weitere Korridorvarianten mit dem vorgesehenen Leitungsverlauf vor:

https://korridor-b.amprion.net/Dokumente/Karten/Korridor-B-V49-S%C3%BCd-1.pdf

Betroffene Kommunen im Kreis Steinfurt

Vorschlagskorridor

Streckenabschnitt V49-45: Emsdetten, Hörstel, Rheine, Saerbeck

Streckenabschnitt V49-46: Greven, Ladbergen, Saerbeck

Mögliche Alternativen

Streckenabschnitt V49-40: Ibbenbüren, Lengerich, Mettingen, Tecklenburg, Westerkappeln

Streckenabschnitt V49-47: Ladbergen, Lengerich, Saerbeck

Streckenabschnitt V49-48: Ladbergen, Lengerich

Streckenabschnitt V49-49: Ladbergen, Lengerich

Streckenabschnitt V49-50: Ladbergen, Lengerich, Lienen

Individuelle Betroffenheit prüfen

Der WLV-Kreisverband Steinfurt wird eine allgemeine Stellungnahme zum Leitungsvorhaben abgeben. Schauen Sie für Ihre persönliche Stellungnahme genau in die Karte und prüfen Sie Ihre individuelle Betroffenheit. Führt die Leitung über Ihre Hofstelle? Sind weitere Bauvorhaben auf Ihrem Hof geplant, oder gibt es evtl. auf Flächen, die für den Leitungsbau vorgesehen sind, konkrete Planungen z.B. für Windkraftanlagen o.ä.? Denken Sie dabei nicht nur an den Vorschlagskorridor, sondern auch an die möglichen Varianten und erheben Sie ggfls. entsprechende Einwendungen.

Hier geht es direkt zur Karte: https://korridor-b.amprion.net/Dokumente/Karten/Korridor-B-V49-S%C3%BCd-1.pdf

Beteiligung

Bis zum 14. September haben alle Personen und die Träger öffentlicher Belange (dazu zählt auch der WLV) die Möglichkeit, sich zu den beabsichtigten Trassenkorridoren zu äußern. Einwendungen können schriftlich oder vorzugsweise online erhoben werden.

Was ist wichtig für Ihre Einwendung?

Einwendungen müssen Ihren Namen und Ihre vollständige Anschrift leserlich enthalten. Schriftliche Einwendungen müssen darüber hinaus eigenhändig unterschrieben sein. Fehlen diese Angaben oder sind diese unleserlich, kann die Einwendung im Weiteren unberücksichtigt bleiben.

Wichtig: Sie erhalten keine Eingangsbestätigung bzw. kein individuelles Antwortschreiben.

Einwendungen sind über einen der folgenden Wege an die Bundesnetzagentur zu richten:

- per Onlineformular https://www.netzausbau.de/_tools/Stellungnahmen/beteiligung49-sued1-9/node.html

- per E-Mail an vorhaben49-s1@bnetza.de

- schriftlich an die Bundesnetzagentur, Referat 805, Postfach 8001, 53105 Bonn (Betr.: Vorhaben 49, Abschnitt Süd 1)

Übersenden Sie Ihre Einwendung ggfls. parallel bitte auch an den Vorhabenträger Amprion:

Tobias Schmidt, tobias.schmidt@amprion.net, Tel., 0172 4037436

Themenseite "Leitungsbau"

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