Arbeitsrecht für landwirtschaftliche Betriebe
Der Arbeitgeberverband der Westfälisch-Lippischen Land- und Forstwirtschaft e.V., kurz WLAV, unterstützt Arbeitgeber in der Land- und Forstwirtschaft mit praxisrelevanten Informationen, konkreten Serviceleistungen und moderner Tarifpolitik.

Der WLAV berät
alle Mitglieder des Westfälisch-Lippischen Landwirtschaftsverbandes (WLV), die Arbeitskräfte beschäftigen. Sie sind automatisch Mitglieder des WLAV. Für die Mitgliedschaft wird im Rahmen der WLV-Mitgliedschaft ein Zusatzbeitrag erhoben (im Jahr 2026 sind es 68 Euro) . Beratungen von mehr als 15 Minuten werden mit dem aktuellen Stundensatz abgerechnet (Arbeitgeberverband der Westfälisch-Lippischen Land- und Forstwirtschaft e.V.).
Alle sonstigen in der Land- und Forstwirtschaft tätigen Organisationen und Institutionen, sofern Sie korporative Mitglieder des WLAV werden. Beispiele sind der Bundesverband Garten- Landschafts- und Sportplatzbau, der Landesverband Gartenbau Westfalen-Lippe oder der Landesverband Lohnunternehmen Nordrhein-Westfalen.
Natürliche und juristische Personen, sofern sie Mitglied im WLAV sind. Voraussetzung ist, dass sie sich zu den Zwecken des Verbandes als Berufsvertretung der Land und Forstwirtschaft bekennen und durch ihre Mitgliedschaft die Belange der Land und Forstwirtschaft unterstützen möchte. Die Höhe des Jahresbeitrags richtet nach der Anzahl der Mitarbeiter und wird individuell ausgehandelt.
Kosten der Beratung für WLV-Mitglieder
Der WLAV berät alle Mitglieder des Westfälisch-Lippischen Landwirtschaftsverbandes (WLV), die Arbeitskräfte beschäftigen. Ein gesonderter Mitgliedsbeitrag wird nicht erhoben. Beratungen von mehr als 15 Minuten werden nach den gültigen Beratungssätzen abgerechnet.