Beiträge zum WLV

Der WLV wird von seinen Mitgliedern finanziert und sichert so seine Unabhängigkeit. Daneben erhebt der Verband für bestimmte Beratungen und Dienstleistungen eine Kostenerstattung.

WLV-Beitrag ab 2026
  • 137,00 Euro Grundbeitrag

  • 1,18 Euro Beitrag je Hektar forstwirtschaftlicher Fläche (LF)

  • Flächenbeiträge je Hektar landwirtschaftlicher Fläche
    gestaffelt nach folgenden Tabellen

  • 34,00 Euro Beitrag für Familienmitgliedschaft

  • 34,00 Beitrag für Jungmitglieder (im Jahr des Eintritts und den 3 darauffolgenden Jahren kostenlos)

  • 68,00 Euro Beitrag für Biogas/Windkraft

  • 68,00 Euro Arbeitgeberbeitrag

Grundsätze der Beitragsbemessung

Gestaffelte Hektarbeiträge in Abhängigkeit von der Ertragsfähigkeit des Bodens und der Tierhaltung

Flächenbeitrag I je Hektar landwirtschaftlicher Fläche (LF)

Hektarwert in DM

bis 100 ha

101 - 150 ha

über 150 ha

bis 750

2,05

1,54

1,03

750-1.750

2,76

2,07

1,38

über 1.750

3,46

2,60

1,73

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Flächenbeitrag II je Hektar landwirtschaftlicher Fläche (LF)

Hektarwert in Euro

bis 100 ha

101 - 150 ha

über 150 ha

 bis 2.150

2,05

1,54

1,03

2.150-6.000

2,76

2,07

1,38

über 6.000

3,46

2,60

1,73

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Diese Komponenten bestimmen die Beitragshöhe

Komponente 1:
Erhebung eines Grundbeitrags in Höhe von derzeit 137 Euro

Komponente 2:
zusätzliche Erhebung eines Flächenbeitrags, der sich aus zwei Teilbeträgen zusammensetzt:

  • zur Hälfte in Abhängigkeit von der Ertragsfähigkeit des Bodens (gemessen am Hektarsatz der Gemeinde zur Berücksichtigung der Bodenwerte / Flächenbeitrag I)

  • zur Hälfte in Abhängigkeit vom durchschnittlichen Umsatz landwirtschaftlicher Betriebe (gemessen auf Gemeindeebene zur Berücksichtigung aller landwirtschaftlicher Produktionen / Flächenbeitrag II)

  • Flächenbeitrag I und II werden gestaffelt in drei Beitragsklassen ab einer Flächengröße von 100 Hektar sinkende Hektarbeiträge (von 100 bis 150 Hektar: 25 Prozent Rabatt, ab 150 Hektar: 50 Prozent Rabatt)

Komponente 3:
Flächenbeitrag für forstwirtschaftlich genutzte Fläche

Komponente 4:
Sonderbeitrag unterschiedlich je nach Kreisverband

Komponente 5:
Zusatzbeitrag für Betriebe mit Biogas- oder Windkraftanlagen in Höhe von 68 Euro.

Komponente 6:

Zusatzbeitrag für Arbeitgeberbetriebe in Höhe von 68 Euro.