Glasfaserausbau MUENET 15.10.2026 | 15. Oktober 2026

Glasfaserausbau im Ennepe-Ruhr-Kreis

Informationen zum aktuellen Stand des MUENET-Glasfaserausbaus/Aufbau eines Kommunikationskanals

In der vergangenen Woche fand ein gemeinsames Gespräch mit Vertretern der Firma MUENET, Vertretern der Firma GIG und dem WLV statt.

In der Vergangenheit kam es wiederholt zu Beschwerden aufgrund unsachgemäßer Arbeiten und nicht rechtzeitiger Ankündigungen der Bauarbeiten. Gemeinsam wollen wir einen schnellen und unkomplizierten Kommunikationskanal aufbauen, um Probleme umgehend zu beheben und Konflikte zu vermeiden. Sollten Sie ein Schreiben der Firma MUENET erhalten haben, lesen Sie dieses bitte sorgfältig durch und informieren Sie Ihre Pächter und Bewirtschafter über die angekündigten Maßnahmen. Bei Bedarf können Sie sich unkompliziert über das Portal der Firma MUENET anmelden und Kontakt aufnehmen. Insbesondere können Sie dort Ihnen bereits bekannte Leitungen (Drainagen, Kommunikationsleitungen etc.) hinterlegen. Sollten Sie gegen den angegebenen Trassenverlauf Einwende haben setzen Sie sich bitte frühestmöglich mit den Bauleitern in Kontakt und versuchen eine einvernehmliche Lösung zu finden.

Sie können über die zentrale E-Mail "schadensmanagement@gigmbh.net“ oder die WhatsApp-Nummer +49 155 619 490 84 (auch für Sprachnachrichten) Kontakt aufnehmen.

Die Mitarbeiterinnen dort leiten Mitteilungen umgehend / sehr zeitnah an den zuständigen Bau- oder Projektleiter weiter. Dort werden auch alle „Tickets“ zentral / systematisch nachgehalten und dokumentiert. Bitte teilen Sie bei diesem Schadensmanagementsystem die relevante Adresse / das Flurstück, Ihren Namen und eine Telefonnummer mit. Hinsichtlich der angekündigten Entschädigungszahlung in Höhe von 1,50 € pro laufendem Meter werden noch weitere Gespräche mit MUENET angeregt. Nehmen Sie die angebotene Entschädigungszahlung daher nicht vorbehaltlos an. Die Region und auch die einzelnen Bauernfamilien profitieren vom Glasfaserausbau, dennoch darf dieser nicht auf Kosten der Landwirtschaft vorangetrieben werden. Dieser Standpunkt wurde ganz klar auch gegenüber MUENET und GIG deutlich gemacht. Die Belange der Landwirtschaft müssen Berücksichtigung finden.

Wir haben uns daher darauf geeinigt, dass die Verlegetiefe der Leitungen im Grünland mindestens 60 cm beträgt und auf den weiteren Ackerflächen mindestens 80 cm. Diese Tiefe dürfen und sollten Sie einfordern, um die Bewirtschaftung sicherzustellen. Sollte es diesbezüglich zu Unstimmigkeiten kommen, wenden Sie sich bitte ebenfalls an das Schadensmanagement. Bei erheblichen Streitigkeiten besteht seitens der GIG die Weisung, dass der Bautrupp das Grundstück / die Baustelle zu verlassen hat und die Situation zunächst entschärft wird. Auch in einer solchen Situation wenden Sie sich bitte an das o.a. Schadensmanagement. In dringenden Fällen ist die Polizei zu verständigen. Dies wurde uns ebenfalls anlässlich eines vorangegangenen Gespräches unmissverständlich vom Landrat des Ennepe-Ruhr-Kreises zugesichert.  

Gemäß § 134 TKG gilt grundsätzlich eine Duldungspflicht hinsichtlich des Ausbaus des Glasfasernetzes in Deutschland. Allerdings gilt die Duldungspflicht nicht uneingeschränkt. Eine Unzumutbarkeit kann insbesondere vorliegen, wenn

  • die Leitung nicht in der vorgesicherten Trasse verlegt wird

  • eine übermäßige Inanspruchnahme vorliegt

  • Tierschutz und Tiersicherheit missachtet werden

  • die Bewirtschaftung der landwirtschaftlichen Nutzfläche übermäßig beeinträchtigt wird

  • die Verlegung zur Unzeit (Zeit der Feldbestellung oder Ernte) erfolgt.

Außerdem sind die Maßnahmen frühzeitig anzukündigen. Ob eine Unzumutbarkeit vorliegt, muss stets im Einzelfall geprüft werden. Ist dies gegeben, besteht die Möglichkeit einen Unterlassungsanspruch geltend zu machen. Der Anspruch ist in einem sogenannten gerichtlichen Eilverfahren geltend zu machen. Sachlich zuständig sind dafür die Amtsgerichte als Zivilgericht. Bei einem möglichen Gerichtsverfahren können wir Sie als WLV e.V. leider nicht vertreten und empfehlen, sich ggfls. durch einen niedergelassenen Rechtsanwalt / Rechtsanwältin vertreten zu lassen.

Für eine außergerichtliche Rechtsberatung stehen wir Ihnen natürlich gerne zur Verfügung.

Ihre Ansprechpartnerin:

Pia Langenhövel

Rechtsanwältin (Syndikusrechtsanwältin)

Tel.: 0 23 03 / 25310-61