20. Juli 2016

BHV1-Freiheit: Im Märkischen Kreis besondere Situation

Regierungsbezirk Arnsberg BHV 1-frei: Besondere Bedeutung für den Märkischen Kreis wegen Nachbarschaft zum Rheinland.

 

Westfalen gilt seit dem 19. Juli 2106 als BHV1-frei, nachdem die EU-Kommission für die Regierungsbezirke Arnsberg, Münster und Detmold diesen Status anerkannt hat. Damit verbunden sind einerseits Erleichterungen im Viehverkehr mit anderen BHV1-freien Regionen. Andererseits gelten besondere Anforderungen an das Verbringen von Zucht-, Nutz- und Mastrindern, die nicht aus BHV1-freien Gebieten stammen. Diese sind im Märkischen Kreis als künftige „BHV1-Grenzregion“ zu beachten, wenn Tiere aus dem benachbarten Rheinland hierher verbracht werden. Das Merkblatt des LANUV hierzu finden Sie hier:

 

 

 

 

 

BHV 1 Merkblatt LANUV ( Dateigröße: 74 KB)