Ein gemeinsamer Regionalplan für Südwestfalen

Geschäftsführer der Kreisverbände zur Information in Arnsberg
Regionalpläne Soest, Hochsauerland, Märkischer Kreis, Olpe und Siegen-Wittgenstein werden zusammengeführt
Neue Runde *Regionalplan: In einem ersten Termin kamen jetzt die WLV-Geschäftsführer/in der WLV-Kreisverbände Soest, Hochsauerland, Märkischer Kreis, Olpe und Siegen-Wittgenstein gemeinsam bei der Bezirksregierung in Arnsberg mit den zuständigen Mitarbeitern zusammen, um erstmalig über die Zusammenführung der jeweiligen Regionalpläne zu sprechen.
Nachdem sich Mitglieder und Hauptamt in die Neuaufstellung der Pläne in MK, OE und Si intensiv eingebracht hatten, sollen nun in einem neuen Prozess diese mit den schon länger bestehenden Plänen aus SO und HSK „übereinandergelegt“ werden – dabei dient der jüngere Plan aus MK, OE und Si als „Blaupause“.
Auffällig in der Diskussion war noch einmal die Erkenntnis, dass Raumordnung zwar Nutzungsmöglichkeiten vorgeben darf, ihr aber keine bodenrechtlichen Festsetzungen zustehen.
Nach wie vor beschäftigt die „Bereichsschärfe“ die Landwirtschaft. Daher wird der Definition landwirtschaftlicher Kernräume durch die Landwirtschaftskammer – die im Herbst erwartet wird – große Bedeutung beigemessen.
Für den Westfälisch-Lippischen Landwirtschaftsverband nahmen an dem Termin teil: Nikola Galla, Geschäftsführerin und Agrarberater Axel Lohmann Märkischer Kreis, Stephan Ludewig, Geschäftsführer Olpe und Siegen-Wittgenstein, Burkhard Schröer, Geschäftsführer Soest, Karsten Drews-Kreilman, Geschäftsführer Hochsauerland.
Lesen Sie hier die ausführliche Erläuterung in der Pressemeldung der Bezirksregierung Arnsberg: https://www.bra.nrw.de/presse/regionalplan-suedwestfalen-regionalrat-beschliesst-die-einleitung-des-verfahrens
*In Nordrhein-Westfalen legt ein Regionalplan als verbindliches Gesamtkonzept fest, wie der Raum strukturell und räumlich für die kommenden 15 bis 20 Jahre entwickelt werden soll. Er konkretisiert die Vorgaben des Landesentwicklungsplans NRW und gibt den groben Rahmen für die kommunale Bauleitplanung (z.B. Flächennutzungspläne) vor.