Kennartenerkennung

Kennarten des Grünlandes; Schulung für Landwirtinnen und Landwirte
Bei der Ökoreglung 5 müssen 4 von 38 Kennarten auf einer beantragten Grünlandfläche nachgewiesen werden. Die Ökoregelung 5 ist kombinierbar mit Vertragsnaturschutz, Ökolandbau oder auch Grünlandextensivierung ohne Anrechnung. Die Förderhöhe beträgt aktuell ca. 225 Euro pro ha. Das Naturschutzzentrum MK e.V. bietet daher wie in den vergangenen Jahren eine Info-Veranstaltung zu dieser Fördermaßnahme an: Montag, 18.05.2026 von 19.30 Uhr bis 21.00 Uhr. Wo: Naturschutzzentrum MK e.V., Oelken 79, 58515 Lüdenscheid. Auf der Veranstaltung werden die Arten der NRW-Liste vorgestellt und es wird erläutert, auf welche Arten man hier im Kreis besonders achten sollte bzw. welche Arten aus der Liste hier sowieso nicht oder höchst selten vorkommen. Im zweiten Teil wird dann eine Grünlandfläche mit der neuen Technik aufgenommen. Für die genaue Kartierung der eigenen Flächen haben die Betriebe dann bis zum 15.08.2026 Zeit. Genaueres erfahren Sie auf der Info-Veranstaltung. Der Antrag Ökoregelung 5 an sich muss bis spätestens 15.5. mit dem ELAN Sammelantrag gestellt werden, wobei Flächen, wo keine ausreichende Anzahl an Kennarten aufgefunden werden, sanktionslos aus dem Antrag entfernt werden können.
Für Betriebe, die sich die Kartierung selbst nicht zutrauen, hat das Naturschutzzentrum MK zwei Damen entsprechend eingearbeitet, die dann gegen Gebühr auf Wunsch auch Mithilfe bei der Kartierung anbieten. Näheres dazu auf der Veranstaltung.
Eine Anmeldung zu dieser Veranstaltung ist nicht erforderlich, die Teilnahme ist kostenlos.