Ökoregelung 5 bringt ca. 225 Euro/Hektar Prämie

Kennarten erkennen: Schulung von Naturschutzzentrum und Kammer
Bei der Ökoreglung 5 müssen 4 von 38 Kennarten auf einer beantragten Grünlandfläche nachgewiesen werden. Die Ökoregelung 5 ist kombinierbar mit Vertragsnaturschutz, Ökolandbau oder auch Grünlandextensivierung ohne Anrechnung. Die Förderhöhe beträgt aktuell ca. 225 Euro pro ha. Das Naturschutzzentrum MK e.V. bietet daher in Zusammenarbeit mit der Landwirtschaftskammer wie in den vergangenen Jahren eine Info-Veranstaltung zu dieser Fördermaßnahme an: Montag, 18.05.2026 von 19.30 Uhr bis 21.30 Uhr. Naturschutzzentrum MK e.V., Oelken 79, 58515 Lüdenscheid. Auf der Veranstaltung werden die Arten der NRW-Liste vorgestellt und es wird erläutert, auf welche Arten man hier im Kreis besonders achten sollte bzw. welche Arten aus der Liste hier sowieso nicht oder höchst selten vorkommen.
Anmeldung bitte bis zum 15. Mai unter dem Link im Anhang (vollständige Einladung) oder per E-Mail direkt bei Jannik Tischer unter jannik.tischer@lwk.nrw.de