Beteiligung der Öffentlichkeit und der Träger öffentlicher Belange

Auslage der Planunterlagen
Zurzeit erfolgt die Änderung des Regionalplanes Münsterland durch Beteiligung der Öffentlichkeit und der Träger öffentlicher Belange. Der Regionalrat Münster hat in seiner Sitzung am 12.12.2022 den Beschluss gefasst, den Regionalplan Münsterland zu ändern. Sowohl die textlichen wie auch die zeichnerischen Festlegungen des Regionalplanes Münsterland sollen an die Festlegungen des Landesentwicklungsplans Nordrhein-Westfalen und des Bundesraumordnungsplans für den Hochwasserschutz angepasst werden. Die Planänderungen umfasst das gesamte Plangebiet des Regionalplans Münsterland und betrifft die Kreise Borken, Coesfeld, Steinfurt, Warendorf und die kreisfreie Stadt Münster. Mit der Planänderung soll das Münsterland mit seinen 66 Städten und Gemeinden neue Vorgaben enthalten, die bei Flächennutzungs- und Bebauungsplänen wie auch bei Naturschutzgebieten u.ä. zu beachten sind. Der Regionalplan ist ein Rahmenplan – direkte Festsetzungen für Ihre Flächen erfolgen dadurch nicht. Ihre landwirtschaftlichen Nutzflächen können vom Regionalplan indirekt dadurch betroffen sein, wenn die Kommunen Planungen darauf abstellen und eigene Pläne aufstellen, von denen ihre Flächen dann direkt betroffen werden. Die Planunterlagen liegen noch bis zum 30.09.2023 öffentlich aus und können auf folgender Internetseite der Bezirksregierung eingesehen werden: https://www.bezreg-muenster.de/de/service/bekanntmachungen/verfahren/regionalplanung/regionalplan_muensterland/index.html
Zudem liegen die Planunterlagen während der o.g. Auslegungsfrist auch bei der Bezirksregierung Münster, Domplatz 1-3, 48143 Münster zu den allgemeinen Öffnungszeiten montags-freitags 7.30-16.00 Uhr in Raum 306 für jeden zur Einsicht aus. Bei Einsichtnahmewunsch wird darum gebeten, vorher telefonisch einen Termin unter der Nr. 0251/411-4868, Frau Güers, zu vereinbaren.
Sowohl der WLV-Bezirksverband als auch die Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen, Bezirksstelle für Agrarstruktur werden Stellungnahmen zu den textlichen und zeichnerischen Festlegungen verfassen. Auch Sie als Betroffene/r können bis einschließlich 30.09.2023 über die online-Plattformen www.beteiligung.nrw.de Stellungnahmen zu den Regionalplanänderungen abgeben. Die Stellungnahmen sollen den vollständigen Namen und die Anschrift der stellungnehmenden Person enthalten, sowie die Namen des Dokuments, des Kapitels oder der Seitenzahl im Regionalplanentwurf, um die Verortung sicherzustellen. Dazu ist es hilfreich, einen Blick in die entsprechenden zeichnerischen Festlegungen zu werfen, um herauszufinden, ob Ihre Grundstücke überhaupt von den Neuregelungen betroffen sein könnten.
Damit Veränderungen des bestehenden zu dem jetzt offenliegenden Regionalplan einfacher identifizierbar sind, hat die Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen auf Grundlage von Daten der Bezirksregierung Münster Karten erstellt, in denen nur die Veränderungen der Planzeichen „Allgemeiner Siedlungsbereich“ (ASB), „Bereich für gewerbliche und industrielle Nutzungen“ (GIB), „Bereich für den Schutz der Natur“ (BSN), „Bereich für den Schutz der Landschaft und landschaftsorientierten Erholung“ (BSLE) und „ASB-/GIB-Potentialbereiche“ (ASB-P / GIB-P) dargestellt sind. Diese Karten können Sie unter folgendem Link abrufen: https://www.landwirtschaftskammer.de/warendorf/regionalplan.htm
Beim Verfassen der Stellungnahmen sind Ihnen die Landwirtschaftlichen Kreisverbände sodann gerne behilflich. Eingegangene Stellungnahmen sind im Rahmen einer Gesamtabwägung über die Planänderung vom Regionalrat zu berücksichtigen und durch abschließenden Feststellungsbeschluss zu entscheiden. Eine schriftliche Mitteilung erfolgt hierzu nicht.