Briefwahlunterlagen werden Ende September versandt

Informationen zur anstehenden Wahl der Landwirtschaftskammer in Münster
Im Herbst findet die insgesamt achte Wahl der Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen statt. Wahltermin ist der 21. Oktober. Bis zu diesem Zeitpunkt sind landesweit rund 55.000 Wahlberechtigte aus Landwirtschaft, Forst und Gartenbau aufgerufen, per Briefwahl ihre Stimme abzugeben. Im Wahlbezirk Münster, wo ebenfalls gewählt wird, erhalten alle Wahlberechtigten, die in den Wählerverzeichnissen erfasst sind, Anfang Oktober von ihrer Kammerkreisstelle die erforderlichen Unterlagen, um sich an der Wahl beteiligen zu können.
Außer in Münster wird noch in den Kammerwahlbezirken Aachen, Borken, Ennepe-Ruhr, Heinsberg, Herford-Bielefeld, Höxter, Märkischer Kreis, Mettmann, Oberbergischer Kreis, Paderborn, Rhein-Erft-Kreis, Rhein-Sieg-Kreis, Ruhr-Lippe, Soest, Warendorf und Wesel gewählt. Diesen Wahlbezirken gehören insgesamt 34 Kreise und kreisfreie Städte an. Wahlleiterinnen und Wahlleiter sind die Geschäftsführerinnen und Geschäftsführer in den betreffenden Kreisstellen der Landwirtschaftskammer.
Den mehr als 100 Kandidatinnen und Kandidaten, die sich landesweit der Wahl stellen, stehen 84 zu vergebende Mandate gegenüber. Davon entfallen zwei Drittel auf die Wahlgruppe der Betriebsinhaber und ihrer Familienangehörigen (Wahlgruppe 1) und ein Drittel auf die Wahlgruppe der Arbeitnehmer (Wahlgruppe 2)
Im Wahlbezirk Münster sind 3 Mandate zu besetzen. Die Vorschläge für die Liste der Wahlgruppe 1 wurde vom Westfälisch-Lippische Landwirtschaftsverband (WLV) eingereicht. Zur Wahl stehen hier mit den Damen und Herren Heinz-Georg Hartmann
Benedikt Schulze Dieckhoff und Brigitta Weißen insgesamt 3 Kandidatinnen und Kandidaten. Gewählt werden dürfen auf dem Stimmzettel höchstens 2 Vertreter. Auf Seiten der Wahlgruppe 2 wurde der einzige Wahlvorschlag von der IG Bauen-Agrar-Umwelt eingereicht. Hier stehen 2 Kandidaten zur Wahl, von denen höchstens einer durch Ankreuzen auf dem Stimmzettel gewählt werden dürfen. Der Wahl stellen sich hier Christoph Hilgensloh und Daniel Bansberg.
Wahlberechtigt sind in der Wahlgruppe 1 alle Betriebsinhaber, mittätige Ehegatten und voll mitarbeitende Familienangehörige. In der Wahlgruppe 2 sind die hauptberuflich in landwirtschaftlichen Betrieben tätigen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer wahlberechtigt. Hierzu gehören auch Auszubildende nach Vollendung des 18. Lebensjahres. Auszubildende, die eine so genannte Elternlehre absolvieren, gehören der Wahlgruppe 1 an.
Die für sechs Jahre gewählten drei Vertreterinnen und Vertreter der Kreisstelle Münster sind durch ihr Amt automatisch Mitglieder der Hauptversammlung, dem höchsten Gremium der Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen. Die Hauptversammlung beschließt unter anderem den Haushalt der Landwirtschaftskammer und kommt in diesem Jahr am 11. Dezember in Bad Sassendorf, Kreis Soest, zusammen. Dort wird sie auch das Präsidium sowie die Mitglieder des Hauptausschusses und weiterer Kammergremien wählen.
Vorher aber steht im November noch ein wichtiger Termin für die Kreisstelle Münster an. Dann nämlich kommen die gewählten Mitglieder zur konstituierenden Kreisstellensitzung zusammen und wählen dabei den Kreislandwirt oder die Kreislandwirtin. Derzeit übt dieses Amt im Kreis Heinz-Georg Hartmann aus. Auch er stellt sich in diesem Jahr wieder der Wahl.
Weitere Informationen zur Wahl der Kreisstelle Münster sind im Internet der Landwirtschaftskammer unter www.landwirtschaftskammer.de/wir/wahlen/kontakt.htm zu erhalten.