28. März 2013

Die GUTE Nachricht kommt zum Schluss: Alterssicherung der Landwirte – Beitragsnachzahlung der Ehegatten

Künftig soll die Frist für die Ehegattenbefreiung erst ab Bekanntgabe des Bescheides beginnen, nicht ab dem Zeitpunkt der Hochzeit.

Wie auf den Winterversammlungen berichtet, hat miteiner Gesetzesänderung im Jahr 2010 die Alterskasse Beiträge von Ehegatten derLandwirte nachgefordert, wenn diese sich nicht innerhalb von drei Monaten perAntrag hatten befreien lassen. Hierbei kamen schnell für die Betroffenenmehrere tausend Euro zusammen. Nunmehr ist ein großer Erfolg zu verkünden:Diese Verschärfung wird aufgehoben- ein entsprechender Antrag der CDU/CSU- undFDP-Fraktion liegt vor, auf den DBV und WLV vehement hingewirkt hatten. Künftigsoll die Frist für die Ehegattenbefreiung erst ab Bekanntgabe des Bescheidesbeginnen, nicht ab dem Zeitpunkt der Hochzeit. Auch die in der Vergangenheitgeforderten nachträglichen Beiträge werden dann nicht mehr erhoben. Wir freuenuns, dass der große Einsatz unseres Präsidenten Johannes Röring so eine erfreulicheNachricht bewirkt. Vielen Dank, Herr Präsident!