Filtererlass in NRW
NRW-LandwirtschaftsministerRemmel hat zum 20.02.2013 den Filtererlass in Kraft gesetzt, den er lediglichdrei Monate vorher angekündigt hatte. Danach sind Neubauten und Änderungen vonStallanlagen mit Filtern auszurüsten, sobald sie bestimmte Größen (2.000Mastschweine, 750 Sauen oder 6.000 Ferkel) übersteigen. Auch sollen schon bestehendeStälle mit zentraler Abluftführung nachträglich mit Filtern ausgerüstet werden.Einzelheiten sind stark umstritten. Der WLV hat im Vorfeld vergeblich versucht,dem Ministerium die Auswirkungen für die tierhaltenden Betriebe vor Augen zuführen. Eine 18-seitige Stellungnahme vom Dezember 2012 stellt die rechtlichenFragen und die wirtschaftlichen Auswirkungen detailliert dar. Außerdem habendie Landwirtschaftsverbände in NRW ein Rechtsgutachten in Auftrag gegeben, indem der Erlass des Ministeriums als rechtswidrig beurteilt wurde. Obwohl diesesGutachten rechtzeitig vorgelegt wurde, hat das Land den Erlass im Vergleich zumersten Entwurf für die Landwirtschaft noch verschärft.