Münsters Gremien beraten über die Baumschutzsatzung

Fällen von Bäumen mit einer Verpflichtung zur Vornahme von Ersatzpflanzungen verbunden
Münster plant den Erlass einer Baumschutzsatzung. Am 20.9.23 soll der Rat entscheiden. In der Baumschutzsatzung soll das Fällen von Bäumen mit einer Verpflichtung zur Vornahme von Ersatzpflanzungen verbunden werden. Sofern Ersatzpflanzungen auf den Eingriffsgrundstücken nicht möglich sind, ist eine Ersatzzahlung an die Stadt zu leisten. Aus diesen Mitteln wird die Stadt die notwendigen Ersatzpflanzungen an anderer Stelle durchführen.
Die mit den Ersatzpflanzungen durch die Stadt einhergehenden Einzahlungen und Auszahlungen wurden in den Haushaltsplan 2023 aufgenommen. Bei den Werten handelt es sich um eine Schätzung auf Basis des in der Satzung festgesetzten Ersatzgeldbetrages von 1.300,- € je zu pflanzendem Baum.
Der Geltungsbereich dieser Satzung umfasst die im Zusammenhang bebauten Ortsteile der Stadt Münster sowie die Gebiete innerhalb des Geltungsbereiches der Bebauungspläne, nicht aber den Außenbereich!!!