Novelle des Baugesetzbuches
Miteiner Änderung der Gesetzeslage ist bald zu rechnen. Hiernach sollengewerbliche Bauvorhaben nicht mehr zulässig sein, wenn der Betrieb – unabhängigvom Betreiber – bestimmte Größen überschreitet, nämlich 3000 Mastschweine-, 900Sauen-, 9.000 Ferkelaufzucht-, 60.000/85.000 Geflügelplätze. In diesen Fällensoll zukünftig nur noch landwirtschaftlich gebaut werden, d.h. der Betriebbenötigt eine Futterfläche von mindestens 50 Prozent. ODER: Die Kommune weist einenentsprechenden Bebauungsplan aus, wozu es einer Mehrheit im Rat bedarf. Aber auch schon ab 1.500 Mastschweinen, 560Sauen, 4.500 Ferkeln oder 15.000/ 30.000 Geflügelplätzen kann gewerblichesBauen zum Problem werden, wenn Schutz- oder FFH-Gebiete in der Nähe sind. Umden genauen Wortlaut der Novelle wird zwischen den Parteien auf Bundesebenenoch verhandelt. Die Bundesregierung beabsichtigt den Erlass noch in dieserLegislaturperiode.