Vogelgrippe in Münster: | 12. Februar 2026
Regelungen für Betriebe mit Geflügelhaltung

Informationen zum Umgang mit der Vogelgrippe in Münster
Bei einem Hühner-Kleinstbetrieb in Münster wurde am 11. Januar 2026 das hochpathogene H5-Virus festgestellt. Nach Informationen des Veterinäramtes wurde der Bestand bereits getötet.
Aufgrund des kleinen Bestandes muss keine Sperr- und Beobachtungszone eingerichtet werden. Geflügelhalter haben dennoch die Möglichkeit, eine freiwillige Aufstallungspflicht zu beantragen. Voraussetzung hierfür ist das Vorliegen eines Biosicherheitskonzepts. Das Veterinäramt empfiehlt, sich dafür am Niedersächsischen Biosicherheitskonzept für Geflügelhaltende Betriebe zu orientieren. Dieses finden Sie hier online!
Bei weiteren Fragen wenden Sie sich an das Veterinäramt Münster.