28. März 2013

Verbandsklagerecht Tierschutzvereine

Schon zum zweiten Mal fand eine Anhörung im Landtag zum geplanten Gesetz eines Verbandsklagerechts für Tierschutzvereine statt, an der der WLV erneut teilnahm.

Schonzum zweiten Mal fand eine Anhörung im Landtag zum geplanten Gesetz einesVerbandsklagerechts für Tierschutzvereine statt, an der der WLV erneutteilnahm. Der Gesetzentwurf sieht vor, dass private Tierschutzvereine im Rahmenvon Genehmigungsverfahren im Vorfeld von den Behörden zu beteiligen sind. Wegentierschutzrelevanter Fragen können diese gegebenenfalls eine ausgesprocheneGenehmigung auch ohne eigene Rechtsverletzung vor die Gerichte bringen. Der WLVwies darauf hin, dass es ein Novum ist, private Organisationen neben dieamtlichen Stellen der Veterinärbehörden zu stellen. Ferner ist es aus Sichteines bauwilligen Landwirts, der ein objektives und umfangreiches Genehmigungsverfahrendurchläuft, nicht erträglich, dass seine Genehmigung von einer privatenOrganisation nochmals angegriffen werden kann. Bündnis 90/Die Grünen hielten dennochan der Einführung fest.